
Redaktion – 26. Januar 2025
Ein Vorfall an der Ernst-Abbe-Schule in Neukölln sorgt für Empörung. Ein Lehrer schlug einem Schüler ins Gesicht – das Verfahren gegen ihn wurde nun eingestellt.
Ein Schlag auf dem Pausenhof
Am 9. Oktober 2023 kam es auf dem Pausenhof der Ernst-Abbe-Schule in Berlin-Neukölln zu einem handgreiflichen Vorfall. Ein Lehrer schlug einem 14-jährigen Schüler ins Gesicht. Der Grund: Der Jugendliche hatte eine palästinensische Flagge bei sich. Ein Video dokumentiert den Vorfall und zeigt, wie der Schüler mit einer Fahne auf dem Schulhof steht. In einer unübersichtlichen Situation kommt es schließlich zum Schlag durch den Lehrer, woraufhin der Schüler mit einem Tritt reagiert.

Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Tiergarten
Der Lehrer, damals 61 Jahre alt, musste sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Verhandlung am 24. Januar drehte sich um die Frage, ob sich der Pädagoge durch seine Tat wegen Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB strafbar gemacht habe. Der Lehrer behauptete, der Schüler habe ihm zuvor einen Kopfstoß versetzt, was der Anwalt des Schülers, Ahmed Abed, jedoch bestritt. Im Video sei kein solcher Angriff zu erkennen. Auch die Polizei konnte keine Beweise für diese Behauptung finden.
Politische Motive?
Der Lehrer rechtfertigte seine Handlung damit, dass er verhindern wollte, dass der Schulhof als Schauplatz für politische Demonstrationen im Zusammenhang mit den Ereignissen in Gaza und Israel genutzt werde. Er betonte, dass er kein Rassist sei und auch bei rechtsradikalen Demonstrationen eingegriffen hätte. Der Anwalt des Schülers stellte jedoch klar, dass Meinungsäußerungen auf dem Schulhof nicht verboten seien. „Das Grundgesetz ist auch auf dem Schulhof gültig“, erklärte er.

Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Die Richterin entschied, das Verfahren gegen eine Zahlung von 800 Euro einzustellen. Eine solche Einstellung nach § 153a StPO wird in der Regel dann vorgenommen, wenn das Vergehen als nicht schwerwiegend eingestuft wird und die beschuldigte Person eine Auflage erfüllt. Dies erspart eine tiefere Auseinandersetzung mit der Schuldfrage – eine Praxis, die häufig bei Bagatelldelikten angewendet wird.
Kaum Konsequenzen für den Lehrer
Durch die Verfahrenseinstellung bleibt der Vorfall ohne rechtliche Folgen für den Lehrer. Er erhält keinen Eintrag ins Bundeszentralregister und gilt somit weiterhin als „nicht vorbestraft“. Grundsätzlich könnte er auch weiterhin an Schulen unterrichten. Für viele Schüler:innen der Ernst-Abbe-Schule hinterlässt das Verfahren einen bitteren Beigeschmack: Ein Lehrer kann offenbar Gewalt anwenden, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen.
Zweierlei Maß?
Kritik an der Entscheidung wurde auch mit Blick auf andere Verfahren laut. So musste sich kürzlich eine FU-Studentin vor Gericht verantworten, weil sie an der Besetzung eines Hörsaals beteiligt war. Anders als im Fall des Lehrers verlangte das Gericht von ihr eine öffentliche Distanzierung und ein Schuldeingeständnis als Voraussetzung für eine Verfahrenseinstellung. Die Besetzung hatte sich gegen die Zusammenarbeit der Universität mit israelischen Hochschulen gerichtet, die Verbindungen zum israelischen Militär haben sollen.

Ein fatales Signal
Der betroffene Schüler hat mittlerweile die Schule gewechselt. Der Anwalt des Jugendlichen sieht den Fall als symptomatisch für ein größeres Problem: Politische Meinungsäußerungen, die nicht ins Bild passen, würden zunehmend unterdrückt – selbst auf dem Schulhof. Das Verfahren hat in der Öffentlichkeit eine Debatte über Gewalt an Schulen, Meinungsfreiheit und die Rolle der Justiz ausgelöst. Ob daraus Konsequenzen folgen, bleibt abzuwarten.
Gegen die Staatsräson
zu verstoßen, wie es der Schüler tat, ist ehrenhaft, und wir unterstützen jeden Versuch sowie jede Aktion, die den brutalen Krieg der zionistischen Regierung Israels gegen das palästinensische Volk anklagt.“
Tragt das Unrecht auf die Staße und in jedes Haus!
Es lebe das kämpfende Volk von Palästina!
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