Julian Assange: Gericht fällt Entscheidung – Wikileaks-Gründer wird nicht an USA ausgeliefert!

Redaktion – 4. Januar 2021

Ein Gericht in London urteilte heute Vormittag über die Auslieferung von Whistleblower Julian Assange. Der Wikileaks-Gründer wird nicht an die USA überstellt!

Das ist ein großer Sieg für Assange und entschieden den vielen weltweiten Protesten gegen eine Kriminalisierung des Whistleblowers zu verdanken.

Heute:
+++ 12.55 Uhr: Anhänger:innen von Julian Assange feiern das Urteil des Gerichts in London. Die Entscheidung von Richterin Vanessa Baraitser hänge allerdings mit dem körperlichen und psychischen Gesundheitszustand des 49-Jährigen zusammen. Man befürchte, dass sich der Whistleblower in US-amerikanischer Haft das Leben nehmen würde. Das Argument, Assange habe als Journalist gehandelt und habe demnach Anspruch auf den Schutz durch die US-Verfassung, wies die Richterin zurück.
+++ 12.13 Uhr: Julian Assange wird nicht an die USA ausgeliefert. Das berichtet Gerichtsreporter James Doleman auf Twitter, der beim Prozess in London vor Ort ist. Aufgrund der Haftbedingungen, die den Whistleblower in den USA erwartet hätten, wird es keine Auslieferung geben. Assange hätten bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die USA kündigten bereits an, in Berufung zu gehen. Der Wikileaks-Gründer bleibt vorerst in Gewahrsam.

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4 Kommentare

  1. Klingt erstmal positiv. Was stutzig macht, ist, daß sich das Urteil sehr auf die zu erwartenden Haftbedingungen und die damit verbundene Selbstmordgefahr bezieht. In ihrer Urteilsbegründung aber hat die Richterin bereits geäußert, Assange habe die Grenzen des investigativen Journalismus mit seinen Aktivitäten überschritten. Eine deutlich politische Bewertung zugunsten der USA. Das könnte für diese auch in der Berufung zum Hintertürchen werden. Was, wenn die USA andere Haftbedingungen garantieren (tatsächlich, oder fiktiv) ? Ich sehe noch nicht, daß die Gefahr für Assange und die Pressefreiheit ausgeräumt ist.

  2. 1te Runde.
    Noch 2x vor andere Gerichte, dann die Bedrohung durch Kriegsminister und Aussenminister, dann die Geheimdienstlichen Aktionen und dann die Wirtschaftssanktionen.
    Dann geht es langsam einer Entscheidung zu.

  3. Ja, aber wieder mit juristischen WInkelzügen. Assange bleibt weiterhin in Einzelhaff. Wegen Nawalny wird ein Fass aufgemacht, und sogar geglaubt dass ihm Gift mittels einer Unterhose verabreicht wurde.
    Ein Mensch, der die Ungeheuerlichkeiten des Kreigstreibers (ich wollte Kriegsverbrecher schreiben, aber dann wäre ich wieder gesperrt worden) USA einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, spielt hier in der „Westlichen Wertegemeinschaft“ nur eine unbedeutende Rolle. In der „Westlichen Wertegemeinschaf“ gibt es demnach wertvolles und nützliches, und auch wertloses Leben.
    Also aufpassen, die Euthanasie ist in der EU nicht mehr weit.

  4. Leider keine „wirklich“ gute Nachricht.
    Es wird nur wegen der Gesundheit und der Suizidgefahr Assanges die Auslieferung verweigert.
    Es wird nicht erwähnt, dass Wikileaks eine enorme Bedeutung für die Pressefreiheit hat.
    Es wird nicht erwähnt, dass sowohl die Haftdauer als auch die Haftbedingungen bisher schon mehr als genug Strafe sind.
    Mit diesem Urteil kann die britische Justiz so ein wenig ihr Gesichtchen wahren……und düpiert die Freunde auf der anderen Seite des großen Teiches nicht zu sehr.

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