Heinrich Hannover ist verstorben

Hartmut Brückner – 21. März 2023

Nachruf zum „Anwalt der kleinen Leute“

Der Rechtsanwalt, der Autor von Kinderbüchern und von Büchern über
die politische Justiz in der BRD, der
entschiedene Antimilitarist und Antifaschist Heinrich Hannover, starb am
 Morgen des 14. Januar 2023 im Alter
von 97 Jahren zuhause in Worpswede.
 Wir verabschieden uns traurig.
„„

Heinrich Hannover |
Foto: Georg Maria Vormschlag |

Heinrich Hannover war für viele von
uns ein Begleiter in den Jahren unserer 
Politisierung. Die Bücher über seine Er
fahrungen mit der Gerichtsbarkeit in der
 BRD waren prägend. Aber auch das Buch
 über die politische Justiz der Weima
rer Republik trug maßgeblich dazu bei,
vielen von uns diese Zeit und die Vorge
schichte des Faschismus begreiflich zu
machen. Die Frage: „Wie konnte es dazu
kommen?“ ließ sich nun ansatzweise be
antworten, zumindest was die Rolle der
 Justiz dabei anging. Allein die Geschich
te der Morde an Rosa Luxemburg und
 Karl Liebknecht und wie die Mörder von
 der Justiz gedeckt wurden, machte das 
deutlich genug.
Mit diesen Büchern, anfangs zum Teil
mit seiner Ehefrau Elisabeth Hannover
 Drück gemeinsam geschrieben, hat Hein
rich Hannover zum Entstehen einer neu
en historisch bewussten und kritischen
 Generation beigetragen – nicht nur von
 Jurist_innen. Heinrich Hannover erarbei
tete sich seine Sicht der Welt von der
 Praxis aus.
Interessant ist insofern auch der Be
ginn seiner beruflichen Tätigkeit: „Als 
ich im Oktober 1954 in Bremen als 
Rechtsanwalt zugelassen wurde, stellte
ich mir eine Klientel aus der Kaufmann
schaft und gutsituierten bürgerlichen
 Kreisen vor, und hatte auch einen guten Anfang in dieser Richtung, indem ich
durch glücklichen Zufall Hausanwalt des
 Bremischen Haus und Grundbesitzer
vereins wurde.


Erleben der Klassenjustiz


Aber dann wurde die angebahnte Karri
ere abrupt unterbrochen. Mir wurde ein
 Pflichtverteidigermandat zugewiesen, bei
dem ich einen jungen Kommunisten zu
verteidigen hatte, der wegen Widerstands
gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit
versuchter Gefangenenbefreiung ange
klagt war. Er hatte an einer Demonstra
tion von Arbeitslosen teilgenommen, die
von der Polizei mit Schlagstöcken trak
tiert wurden, weil man ihnen unterstellte,
dass sie das Rathaus stürmen wollten. Als
 einer der Demonstranten festgenommen 
wurde, soll mein Mandant dessen Befrei
ung versucht haben.

Polizei oder Bulle (Symbolbild) | Fotomontage Roter Morgen

Diese Behauptung der Anklage beruh
te auf den Aussagen von zwei Polizeibe
amten, von denen einer durchaus Anlass
 hatte, seinem Schlagstockgebrauch eine 
erfundene Rechtfertigung zu verleihen,
weil er meinem Mandanten eine schwe
re Augenverletzung zugefügt hatte. Der 
zweite Beamte wiederholte die Darstel
lung seines Kollegen fast wörtlich. Eine
 Darstellung, der mehrere von mir als Zeu
gen benannte Demonstrationsteilnehmer
 widersprachen. Sie bekundeten, dass der
folgenreiche Schlag des Polizisten erfolgt
war, als mein Mandant ein heruntergefal
lenes Plakat aufgehoben hatte. Aber das
 Gericht glaubte nicht den Aussagen der 
Demonstranten, sondern denen der bei
den Polizeibeamten. Die von mir als Zeu
gen benannten Demonstranten waren, mit
einer Ausnahme, Kommunisten. Kaum 
hatte ich sie als Zeugen benannt, hatte
der Staatsanwalt sie, soweit es sich um
 Kommunisten handelte, ebenfalls ange
klagt, und zwar nach einem damals noch
geltenden Paragraphen aus der Kaiser
zeit, der jeden, der sich nach dreimaliger
 Aufforderung der Polizei nicht entfernte, 
mit Strafe bedrohte. Dadurch hatte der
 Staatsanwalt sie als Zeugen ausgeschal
tet. Mein Antrag auf Abtrennung des Ver
fahrens wurde abgelehnt.

Was einem Strafverteidiger
zu denken gibt


Am zweiten Verhandlungstag übernahm
 ich die Verteidigung auch dieser Demons
tranten als Wahlverteidiger, was damals
noch möglich war, und erreichte ihren
 Freispruch, weil nicht zu widerlegen war,
 dass sie die dreifache Aufforderung der 
Polizei, sich zu entfernen, bei dem herr
schenden Lärm nicht gehört hatten. Aber 
ihre Rolle als Angeklagte erleichterte es
 dem Gericht, ihre Aussagen zum Ver
halten meines Mandanten zu ignorieren.
 Und über die mit ihrer Sachdarstellung
übereinstimmende Aussage des einen
nicht angeklagten Nichtkommunisten
setzte sich das Gericht mit ‚freier Be
weiswürdigung‘ hinweg. Alles in allem
ein Verfahren, das auch einem Anfänger
 im Strafverteidigerberuf zu denken geben
 musste.
Dieses Pflichtverteidigermandat gab 
meinem ganzen Berufsleben eine politi
sche Richtung, die ich nicht vorausgese
hen hatte.“1
Diese Geschichte spielte in den 1950er Jahren, aber wir alle kennen sie
aus eigener Anschauung: Sie wird auch
heute noch genauso oder mit nur leichten 
Abweichungen vor den bundesdeutschen 
Gerichten gegeben.


Anwaltschaft in Zeiten des
 Antikommunismus


Dass Auftraggeber ausbleiben, wenn ein 
Anwalt sich der Sache von Minderheiten
annimmt und dieses auch noch ent
schieden und mit allen Mitteln des gut
erlernten Handwerks tut, wussten alle
von Heinrich Hannovers Berufskollegen.
 Daher fand sich in der gesamten BRD auch nur eine kleine Zahl von Anwälten, 
die bereit waren, vor Gericht gegen die
 Sonderbehandlung von Kommunist_in
anzunen einzutreten. Gegen welchen Zeit
geist in der frühen BRD diese Anwälte
antreten mussten, zeigt das folgende 
Zitat der niedersächsischen Landtagsab
geordneten Maria Meyer Sevenich: „Ent
nazifizierung ist nichts anderes als die
 Bolschewisierung des westdeutschen
 Raumes.“2
In vielerlei Texten und Büchern be
schrieb Heinrich Hannover diese Zeit und
sparte nicht mit Kritik am bundesdeut
schen Justizsystem. Widerstandskämp
fer_innen gegen den Faschismus wurden
vor bundesdeutschen Gerichten erneut
gedemütigt und verhöhnt, manchmal
von denselben Richtern, die sie schon
im Faschismus verurteilt hatten. Fa
schistischen Verbrechern wurden Wege
aufgezeigt, ihrer Strafe zu entkommen,
 wenn sie denn überhaupt vor Gericht
erscheinen mussten und ihr Verfahren
nicht verschleppt oder eingestellt wurde. 
Exemplarisch sei hier nur eines näher
betrachtet: Der Prozess um den Mord an
 Ernst Thälmann.

Unser Genosse, der KPD-Vorsitzender Ernst Thälmann |geb. 1886 – ermordet 1944 † Bild: Archiv Roter Morgen

Im Februar 1982 nahm Heinrich
 Hannover den Auftrag an, für die Tochter
1 Verhinderte historische Alternativen. Das KPD Ver
bot von 1956 und die Folgen für die bundesrepub
likanische Justiz
2 Sitzung des niedersächsischen Landtages v. 11.
 Juli 1951, Stenogr. Prot., 2. Wahlperiode, Sp.
 138.
 des ermordeten KPD Vorsitzenden Ernst 
Thälmann als Nebenklägerin ein Klageer
zwingungsverfahren gegen den ehemali
gen SS Funktionär Wolfgang Otto wegen
Beihilfe zu der Ermordung Thälmanns
durchzuführen.
 Im April 1962 hatte der Kollege Kaul
im Auftrage der Witwe Thälmanns Straf
anzeige gegen Otto und einen weiteren
damals noch lebenden Mittäter erstat
tet. In den folgenden Jahren wurde das 
Ermittlungsverfahren, das von Kaul mit 
Beschwerden und Anträgen immer weiter
getrieben wurde, wiederholt eingestellt. 
Mit der Klageerzwingung hatte Hein
rich Hannover „in dieser verschleppten
 und von Justizversäumnissen wimmeln
den Sache“3 Erfolg, die Staatsanwalt
schaft musste Anklage erheben. Am 15.
 Mai 1986 wurde Otto vom Landgericht
 Krefeld für schuldig befunden und zu vier
 Jahren verurteilt.
 Der Bundesgerichtshof revidierte 
1987 das Urteil – sozusagen um der
natürlichen Ordnung der BRD zu folgen.
 Die erneute Verhandlung 1988 vor dem Landgericht Düsseldorf führte letztlich
 zum Freispruch.


„Entgegen der einfachsten 
Regeln der Logik“


In seinem Schlussvortrag hatte Heinrich
 Hannover darauf hingewiesen, dass bei
faschistischen Verbrechen in Deutsch
land „entgegen den einfachsten Regeln
der Logik“ zwischen der höchsten Spitze
der Befehls Pyramide sowie den Henkern
an der Basis „ein strafrechtliches Loch
gähnt, in dem es keine Kausalität und
keine Schuld gibt“. Er bezeichnete das
 Verfahren am Tag der Urteilsverkündung
 1988 als „Terroristenprozess besonderer 
Art, bei dem der Angeklagte weder Fes
seln noch spürbare Gewissenslasten mit
 sich herumtrug, das Gericht ein Höchst
maß an Rücksichtnahme und Gründlich
keit zeigte und die Staatsanwaltschaft 
sich frei von jedem Verfolgungseifer prä
sentierte.“
Doch auch wenn dieses Verfahren ver
lorenging: Allein, dass es stattfand und
der bundesdeutschen Justiz geradezu ab
gerungen werden musste, hatte – nach
 Fritz Bauer – eine aufklärende Bedeu
tung.
3 Heinrich Hannover 1988 im Revisionsverfahren 
vorm Landgericht Düsseldorf
.
Nun verabschieden wir uns von die
sem freundlichen, in der Diskussion so
 aufmerksamen wie aber auch über die
 Zustände in der Republik so zornigen
 Mann, der in seinem Buch „Die Repu
blik vor Gericht 1954–1995“ über sich
selbst schrieb: „So bin ich der Anwalt der 
kleinen Leute, der politisch oder religiös
verfemten Minderheiten, der gegen das
kapitalistische System und neue Einmi
schung in Krieg und Völkermord aufbe
gehrenden Generation geworden.“ Das
 ist eine Haltung, die nach wie vor in der 
Juristerei selten ist. Er fehlt uns.

Cover des Buches „Die Re
publik vor Gericht“ von Heinrich Hannover

Es ist leider schon eine Weile her, dass wir Heinrich Hannover zu einer Le
sung aus seinen Büchern zu uns nach
 Hannover eingeladen hatten. Er las da
mals aus seinen beiden Büchern „Die Re
publik vor Gericht“ einige eindrucksvolle
 Passagen. Er erzählte uns, vor allem die
ehemaligen Widerstandskämpfer habe er
mit tiefer Hingabe und Leidenschaft und 
aus Hochachtung vor ihren Leistungen
verteidigt.
Wir sprachen damals auch über seine
vielen Niederlagen und wie er damit zu
rechtkomme. Es gelte eben einfach und
vor allem, vor sich selbst bestehen zu
können – das habe zur Folge, dass man
gelassener mit der Geschichte zurande
kommen könne. Er hätte ja auch erst ler
nen müssen, dass es bei der Justiz nicht
um Gerechtigkeit ginge, sondern nur um
 Recht, was nichts miteinander zu tun
habe, beziehungsweise nur im Glücksfall. Zum Beispiel gegen gewalttätige Poli
zei Anzeige zu erstatten, davon rate er
dringend ab: Beamten würde vor den Ge
richten immer geglaubt, die Justiz wäre
parteiisch, antikommunistisch und gegen
 Arme – aus Tradition.

Cover des Hörbuches: „As de Clown de Gripp har“ von Heinrich Hannover

Um aber an alldem nicht zu verzwei
feln, brauche man einen Ausgleich, er
habe ihn in seiner Familie – seiner Frau
 Elisabeth Hannover Drück und den Kin
dern – der Musik und nicht zuletzt beim 
Schreiben von Geschichten für Kinder ge
funden. Daraufhin las er noch eine kleine
 Geschichte aus einem seiner Kinderbü
cher vor, auf Plattdeutsch, aus dem Buch
„ As de Clown de Gripp har“. Es machte
ihm sichtlich ganz besonderen Spaß.
Wir vermissen ihn, sein Engagement, 
seine Freundlichkeit. Schade, dass es
keine neuen Artikel, keine Kinderbücher 
mehr von ihm geben wird.

  1. Verhinderte historische Alternativen. Das KPDVerbot von 1956 und die Folgen für die bundesrepublikanische Justiz
  2. Sitzung des niedersächsischen Landtages v. 11. Juli 1951, Stenogr. Prot., 2. Wahlperiode, Sp. 138.
  3. Heinrich Hannover 1988 im Revisionsverfahren vorm Landgericht Düsseldorf
    .

Erstveröffentlichung in Rote Hilfe 1/2023 . Bilder und Bilduntertexte wurden von der Redaktion Roter Morgen hinzugefügt.


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