Redaktion – 11. März 2023
In vielen westlichen Staaten versuchten Politiker, ihre Bevölkerung vor dem Einfluss »aus dem Osten« zu schützen, indem sie ausländische Filme zensierten. In der Bundesrepublik wurde dafür eigens ein Regierungsausschuss ins Leben gerufen, der in den 1950er und 1960er Jahren für die Kontrolle all jener ostdeutschen und osteuropäischen Filme zuständig war, die in der Bundesrepublik aufgeführt werden sollten. Die Initiative zur Gründung des Interministeriellen Ausschusses ging vom Bundesministerium des Innern (BMI) aus. Im BMI fand am 5. Januar 1953 eine Besprechung statt, an der Vertreter verschiedener Ministerien und Bundesbehörden teilnahmen. Auf der Tagesordnung stand das Thema »Import von Filmen aus sowjetisch dirigierten Ländern«. Das als »streng vertraulich« eingestufte Protokoll der Sitzung gibt einen Einblick in die Motive, die zur Gründung des Ausschusses führten: Zukünftig sollten in der Bundesrepublik nur noch Filme zu sehen sein, »die inhaltlich politisch einwandfrei sind«.1 Einstimmig beschloss man, einen Prüfungsausschuss einzurichten, dem die Kontrolle der Filme übertragen wurde. Den Vorsitz in diesem Ausschuss übernahm das Bundeswirtschaftsministerium. Die personelle Zusammensetzung des Ausschusses variierte in den kommenden Jahren sehr stark, im Durchschnitt beteiligten sich etwa 10 bis 20 Beamte aus unterschiedlichen Ministerien und Bundesämtern an den Filmvorführungen. Das Gremium praktizierte im Auftrag der Bundesregierung bereits seit mehreren Jahren eine staatliche Filmzensur, die es laut Grundgesetz gar nicht hätte geben dürfen.2 Die Rückversicherung durch das Bundeskanzleramt und die direkte Weisung Konrad Adenauers belegen indes, dass die Filmzensur nicht nur toleriert, sondern auch von höchster Stelle persönlich unterstützt wurde. Mit Beginn des Jahres 1967 wurde die Filmprüfung vollständig dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft übertragen. Das Bundesamt übermittelte bereits seit 1961 anstelle des Wirtschaftsministeriums die Entscheidungen des Interministeriellen Ausschusses an die Antragsteller. Der Ausschuss hat seine Tätigkeit spätestens Anfang des Jahres 1967 eingestellt.3 Folgt man den statistischen Erhebungen von Stephan Buchloh, der in seiner grundlegenden Untersuchung zur Zensur in der Adenauer-Ära auch den Interministeriellen Ausschuss genauer betrachtet hat, dann wurden zwischen 1953 und 1966 etwa 3.180 osteuropäische Filme geprüft, von denen ca. 130 keine Aufführungsgenehmigung erhielten.4 Insgesamt hat der Ausschuss 634 Filme aus der DDR gesichtet, überwiegend Produktionen aus den verschiedenen DEFA-Studios, aber vereinzelt auch vom Deutschen Fernsehfunk (DFF). Von diesen Filmen wurden 522 ohne Beanstandung freigegeben – 66 erhielten keine Freigabe, in 39 weiteren Fällen wurden die Produktionen nur mit Einschränkungen, d. h. mit Schnittauflagen oder für einen bestimmten Zuschauerkreis freigegeben. Von den zensierten Filmen erhielten 19 Filme nach einer erneuten Prüfung eine vollständige und fünf eine eingeschränkte Freigabe. Die Tätigkeit des Ausschusses in der Tat ein aussagekräftiges Beispiel für ein autoritäres Staatsverständnis, dass sich weniger an den Maßstäben der Verfassung orientierte als an den Interessen der Regierungspolitik. Das im Grundgesetz verankerte Zensurverbot spielte für die Mitglieder des Ausschusses nur eine untergeordnete Rolle, wenn es darum ging, über ein mögliches Verbot zu befinden ihre Auftraggeber saßen in den Aufsichtsräten der Industrie und der Banken, vertreten durch ihre Marionetten in den Parlamenten. Die „fleißigen“ Beamten des Ausschusses nahmen für sich Anspruch, die Bevölkerung vor kommunistischer Propaganda schützen zu müssen, selbst wenn es dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage gab. Die Geschichte des interministeriellen Ausschusses ist fast die gleiche wie die der systematischen Überwachung des Post- und Fernmeldewesens in der Bundesrepublik.5
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Die 66 zensierten ————————————- 1949 – Die Buntkarierten von Kurt Maetzig 1949 – Rotation 1958 – Sie nannten ihn Amigo |
Anhang:
ZENSUR IN DER BRD – Was der „Westbürger“ nicht sehen durfte.
Ein Dokumentarfilm von Malte Ludin.
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Teil 1
Teil 2
Quellen:
– Hosteni, Magdeburg
– Filmzensur OST-WEST, ein Projekt der DEFA-Stiftung
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Anhang:
Filme aus der DDR sind alles Propagandafilme verkündetet die bürgerliche Presse schon damals, doch halbe Wahrheiten sind ganze Lügen. Auch im kulturellen Breich!
Die Hauptträger der Filmpro- duktion in der DDR – und damit auch die größten Produzenten – waren die Deutsche Film AG (DEFA), die 1946 als Deutsche Film AG gegründet wurde, und das Fernsehen der DDR.
Entgeggen der landläufigen Meinung gab es in der DDR eine ganze Reihe von Filmstudios und -produzenten. Das waren unter anderem:
- privatrechtlich organisierte Firmen (beispielsweise Studio H&S)
- Studios bei Einrichtungen und Ministerien (beispielsweise das Filmstudio des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit, Filmstudio der NVA)
- Studios, die zu Betrieben gehörten (beispielsweise das Filmstudio der Deutschen Reichsbahn, Filmstudio „aktuell“ der SDAG Wismut) sowie
- Studios freiberuflicher Filmschaffender (beispielsweise Filmstudio Lustermann in Erfurt)
- Hinzu kamen zahlreiche Amateur- und semiprofessionelle Filmstudios, die von Betrieben und Massenorganisationen getragen wurden und oft hauptamtliche Leiter und Mitarbeiter hatten bzw. deren Mitarbeiter von anderen Arbeitsverpflichtungen in ihren Betrieben freigestellt wurden.
- Eine weitere Institution, die eigene Filme produzierte, war die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam (HFF).
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