Was ist eine Indexmiete und warum ist sie nicht verboten?

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PERSPEKTIVE»online – 11. November 2022

Die momentan hohe Inflation macht die Produkte des täglichen Lebens immer teurer. Nahrungsmittel, Gas, Strom und auch Mieten. Vor allem sogenannte Indexmieten rauben Mieter:innen jede finanzielle Existenz. Verboten oder gedeckelt sind sie nicht.

Indexmieten waren eine lange Zeit eine Randerscheinung, die nur Gewerbekunden betroffen hat. Nun sind sie in Ballungsräumen ein gewöhnliches Mietverhältnis. Indexmieten und Staffelmietverträge sind mitunter in Großstädten zu 50 Prozent vorzufinden. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass allein in Berlin 100.000 Wohnungen einen Indexmietvertrag aufweisen. Das sind rund ein Drittel aller privat vermietenden Wohnungen.

Was ist eine Indexmiete?

Bei einer Indexmiete ist es möglich, dass der Vermieter oder die Vermieterin die Kaltmiete alle zwölf Monate anheben kann. Dabei ist die Erhöhung an die Lebenshaltungskosten gebunden, also analog an die Inflationsrate. Ist die Inflation besonders hoch, so kann auch der Mietpreis angehoben werden. In Großstädten, in denen das Wohnungsangebot bereits sehr angespannt ist und in denen Mieter:innen aus der Not heraus jedes Mietverhältnis eingehen, sind Indexmieten eine Gelddruckmaschine.

Erschwerend kommt hinzu, dass Vermietende die Miete nicht alle zwölf Monate anheben müssen. Sie dürfen die nicht eingeforderten Erhöhungen in späteren Jahren nachholen. So ist es bereits vorgekommen, dass Mieterhöhungen von bis zu 40 Prozent erfolgt seien. Rechtlich sind diese Forderungen meist nicht anfechtbar und Mieter:innen sind machtlos.

Ein Verbot ist unwahrscheinlich

Politisch wird diese Praktik nicht begrenzt oder verhindert. Wo bei anderen Mietverträgen eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen existiert, so gibt es bei der Indexmiete keine Deckelung. Indexmieten treiben das Mietniveau insgesamt in die Höhe und steigern so die Inflation zusätzlich. Theoretisch wäre es möglich die Miete bei Deflation zu mindern. Das geschieht aber nicht automatisch, sondern muss von der Mietpartei eingefordert werden. Gesunken ist der Verbrauchpreisindex aber seit fast zwanzig Jahren nicht mehr.

Das Bundesministerium der Justiz könnte diese Mietverhältnisse kippen, da dieses für Änderungen im Mietrecht zuständig ist. Geführt wird dieses Ministerium von Marco Buschmann (FDP), dessen Partei sich bereits gegen eine Änderung ausgesprochen hat.

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Erstveröffentlichung am 11. November 2022 auf »PERSPEKTIVE>>«. Wir danken den Genossinnen und Genossen von »Perspektive« für ihre gute Arbeit und der Genehmigung der Weiterveröffentlichung. Bilder und Bilduntertexte wurden ganz oder zum Teil von der Redaktion »RoterMorgen« hinzugefügt.

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