TARIFTICKER – Redaktion – 10. September 2021
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Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?
- Wie wurde der gesetzliche Mindestlohn für 2021 und 2022 festgelegt?
- Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2021?
- Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2022?
- Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht?
- Wann wird die Mindestlohnkommission ihre nächste Empfehlung für eine Mindestlohnerhöhung abgeben?
- Wie hoch war der gesetzliche Mindestlohn 2020?
- Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?
- Gibt es 2021 noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn?
- Welche Mindestlöhne steigen noch im Jahr 2021?
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Erste Tarifverhandlung Holz und Kunststoff
Die IG Metall fordert 4,5 Prozent mehr Geld für die Tischler/innen – sechs Monate nichts, dann 1,2 Prozent mehr wollen die Arbeitgeber zahlen. Dazu schrieb IG Metall NRW:
“ (…) Viele Beschäftigte sind älter und können die oft harte Arbeit nicht bis zur Rente durchhalten. Doch zur Demografie bieten die Arbeitgeber: gar nichts. „Das heißt, sie wollen auch noch die 300 Euro streichen. Der Demografiefonds und die Altersteilzeit sollen ganz weg“, ärgert sich Tim Leese, Betriebsratsvorsizender von Rotpunkt Küchen in Bünde und Mitglied der Verhandlungskommission der IG Metall für Westfalen-Lippe. „Bei uns im Betrieb haben wir einige Beschäftigte, die 60 Jahre oder älter sind, die einfach nicht mehr können und auf Altersteilzeit hoffen. Schon jetzt können wir uns bei 330 Beschäftigten gerade mal einen Altersteilzeitvertrag im Jahr leisten. Doch statt den Demografiefonds zu erhöhen, wollen uns die Arbeitgeber jetzt alles wegnehmen. (…).“
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Die Frankfurter Urteile zum GDL-Streik
Der Hamburger Arbeitsrechtler Rolf Geffken nahm am 7. September auf seiner Seite „Rat & Tat“ den Frankfurter Urteilen zum GDL-Streik Stellung. Er schieb unter anderem:
„Das Arbeitsgericht Frankfurt und das LAG Hessen haben die Rechtmäßigkeit des GDL-Streiks bei der Deutschen Bahn bestätigt. Der Antrag der DB auf Erlaß einer „einstweiligen Verfügung“, mit der der Streik verboten worden wäre, wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt am 2.9.21 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung wurde vom LAG Hessen durch Entscheidung vom 3.9.2021 zurückgewiesen. Die von der DB vorgetragenen Argumente wurden sämtlich von beiden Gerichten zurückgewiesen. Der GDL wurde bestätigt, daß sie Tarifforderungen für ihre Mitglieder auch dann erheben und für sie streiken könne, wenn diese nicht zur Beschäftigtengruppe der Lokführer gehöre. Insbesondere das LAG Hessen lehnte auch die Auffassung ab, die GDL führe einen „illegalen Unterstützungsstreik“ für andere Bahn-Beschäftigte durch.
...Die beiden Gerichte haben damit im Grunde genommen nicht nur zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bahnstreiks Stellung genommen, sie haben auch zahlreiche der in den Medien gegenüber der GDL erhobenen Vorwürfe ad absurdum geführt.
…Zu den abwegigsten Vorwürfen gehört dabei die Legende, die GDL streike nur für eine Beschäftigtengruppe und kümmere sich nicht um andere Bahn-Beschäftigte. Im Gegenteil: Der Hauptgrund dieser Verfahren war gerade, daß die GDL in ihren Forderungen PARTEI für diese Beschäftigten ergriff ! Hinzu kommt die abwegige Bezugnahme auf „die Interessen Dritter“, vor allem Reisender. Die beiden Frankfurter Gerichte haben damit bestätigt daß die Zeiten des unsäglichen Alt-Nazis Hans Carl Nipperdey vorbei sind. Er hatte als Präsident des Bundesarbeitsgerichts judiziert: „Arbeitskämpfe sind im allgemeinen unerwünscht, weil sei volkswirtschaftliche Schäden hervorrufen“. (Zu Nipperdey vgl. hier und hier).
…Zweifellos aber ist die Schärfe der Auseinandersetzung auf die Existenz des unsäglichen Tarifeinheitsgesetzes zurückzuführen, das die Beschäftigten spaltet und alles andere als eine „Einheit“ bewirkt und das vor allem die beiden Eisenbahnergewerkschaften in eine scharfe Konkurrenzstellung bringt. Nachwievor ist die Gewerkschaft GDL als vermeintliche „Minderheitsgewerkschaft“ in ihrer Existenz bedroht. Kurzfristiges Ziel muß der einvernehmliche Ausschluß der Anwendung des TEG bei der Deutschen Bahn sein, mittelfristig aber die Rücknahme dieses Gesetzes durch den Gesetzgeber. Leider können sich die DGB-Gewerkschaften nicht zu einer solchen Forderung durchringen, obwohl insbesondere im Gesundheitswesen die Gewerkschaft ver.di droht als „Minderheitsgewerkschaft“ eingestuft zu werden….“
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Nur Gemeinsam Geht‘s! – Erfolgreicher Warnstreik! bei Fude + Serrahn in Coesfeld
Am letzten Freitag gab es den ersten Warnstreik überhaupt bei Fude + Serrahn Milchprodukte Verwaltung-GmbH in Coesfeld… und es war ein voller Erfolg, schrieb die Tarifkommision der NGG am 6. September. Und weiter:
(…) 70 Kolleginnen und Kollegen haben den Arbeitgebern bei strahlendem Sonnenschein, toller Stim-
mung und guten Gesprächen gezeigt: NICHT MIT UNS!
…Zur Erinnerung: die Arbeitgeberseite hatte uns in der zweiten Verhandlungsrunde ein unterirdisches und unverschämtes Angebot unterbreitet:
» 5 Leermonate
» Laufzeit bis Ende 2023
» nur zwei Mal 1% Erhöhung
(…) Der Warnstreik am Freitag hat laut und deutlich gezeigt, dass ihr mit diesem „Angebot“ nicht einverstanden seid! Jetzt ist der Arbeitgeber am Zug. Wir erwarten eine zeitnahe dritte
Verhandlungsrunde und ein sehr deutlich verbessertes Angebot. Sollte sich die Arbeitgeberseite nur in kleinen Schritten bewegen, werden wir uns weitere Schritte überlegen und scheuen auch vor einem ganztägigen Streik nicht zurück!
…Unterstützt uns in dieser Tarifrunde und werdet Mitglied der NGG! Denn: Nur Gemeinsam Geht‘s!
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>Dieser TARIFTICKER erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<
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