Solidarität mit Lina: Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof

Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. – 1. Februar 2025

Die Aktivistin war im November 2020 verhaftet und für über zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gehalten worden. Konkret geht es um körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis, die Lina und weiteren Antifaschist*innen vorgeworfen werden. Doch indem die Behörden die angeblich Beteiligten zu einer „kriminellen Vereinigung“ erklärt und somit nach § 129 verfolgt haben, werden völlig neue Dimensionen von Verfolgungs- und Überwachungsbefugnissen freigesetzt und Antifaschismus delegitimiert. Zudem wurde die Kriminalisierung mit einer medialen Inszenierung und Stimmungsmache verknüpft, beginnend mit dem anfänglichen Hubschrauberflug von Lina zum Haftrichter.

Parole „Freiheit für Lina“ | Bild: Rote Hilfe Berlin

Es folgte ein gigantischer Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden gegen Lina und drei mitangeklagte Genossen, der sich ab September 2021 über mehr als hundert Verhandlungstage hinzog. Die Transporte von Lina zum Gericht wurden jeweils als Hochsicherheitsfahrten inszeniert, und auch der Gerichtssaal wurde durch absurde Kontrollen und Abschirmungsmaßnahmen in den Ausnahmezustand versetzt, um solidarische Beobachter*innen abzuschrecken und die ganze antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Obwohl es keinerlei eindeutige Beweise gab, sondern der gesamte Prozess nur auf Indizien und auf den widersprüchlichen und teils offensichtlich erlogenen Aussagen eines Kronzeugen beruhten, verhängte das OLG am 31. Mai 2023 hohe Haftstrafen: Lina wurde zu fünf Jahren und drei Monaten, die drei mitangeklagten Genossen zu Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Am 6. Februar 2025 beginnt um 9.30 Uhr die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Um missliebiges Publikum fernzuhalten, hat der BGH nicht nur akribische Vorkontrollen angeordnet, sondern verlangt auch eine persönliche Voranmeldung mehrere Wochen im Voraus, bei der umfangreiche persönliche Daten erfasst werden. Von diesen Schikanen sind auch Journalist*innen betroffen.

Um den Prozess durch solidarische Präsenz zu begleiten, rufen die Rote Hilfe Ortsgruppe Karlsruhe und antifaschistische Gruppen zu einer Kundgebung ab 8.30 Uhr vor dem BGH auf.

„Die Kriminalisierung von Antifaschist*innen verschärft sich immer mehr, und solidarische Prozessbeobachtung und kritische Berichterstattung sollen staatlicherseits unterbunden werden“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, sich davon nicht abschrecken zu lassen und die Revisionsverhandlung zu beobachten. Wir stehen solidarisch an der Seite von Lina und allen verfolgten Antifaschist*innen!“

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Erstveröffentlichung 01.02.2025 in Rote Hilfe news. Bilder und Bilduntertexte wurden von der Redaktion RoterMorgen hinzugefügt.
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Zum Thema Gendern: Das in Mode gekommene »Gendern« und die damit einhergehende Sexualisierung der Sprache widersprechen der marxistischen Erkenntnistheorie, nach der das Sein das Bewusstsein prägt – nicht das Geschlecht. Auch in der traditionellen deutschen Sprache steht nicht das Geschlecht im Vordergrund, sondern der Mensch. Aus diesem Grund gendern wir nicht, respektieren jedoch den Willen anderer, dies in ihren Texten zu tun, die wir daher nicht verändern. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.

 

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