Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. – 26. November 2024
Aktuell laufen mehrere Gerichtsverfahren gegen Aktivisten der Klimagerechtigkeitsbewegung, denen vorgeworfen wird, an einer Blockade des Kohlekraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen im November 2021 beteiligt gewesen zu sein. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich hatte die Richterin am 3. April 2023 ein drakonisches Urteil verkündet, indem sie neun Monate Haft ohne Bewährung verhängte. Am 27. Oktober 2023 findet der Berufungsprozess vor dem Landgericht Mönchengladbach statt.
Am 5. November 2021 hatten rund 40 Klimagerechtigkeitsaktivisten mit einer Blockade auf den Gleisen zum Kraftwerk Neurath über 14 Stunden lang die Kohlezufuhr verhindert. Die Polizei ging bei der Räumung der „BlockNeurath“-Aktion äußerst brutal vor und verweigerte Verletzten eine angemessene medizinische Versorgung. Tagelang wurden zehn Kohlekraftgegner unter schikanösen Bedingungen in der Polizeistation in Gewahrsam gehalten, um sie zur Preisgabe ihrer Identität zu zwingen.
Seither erhielten insgesamt vier Aktivisten Anklageschriften. Darin wird ihnen „Störung öffentlicher Betriebe“ sowie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen, wobei der zweite Anklagepunkt allein auf dem Anketten im Gleisbett beruht: Durch diese verstärkte Blockade sollen die Angeklagten Widerstand geleistet haben, weil die Einsatzkräfte dadurch nicht problemlos räumen konnten.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich zeigte die Richterin nach sechs Verhandlungstagen einen eindeutig politisch motivierten Verfolgungswillen, als sie am 3. April 2023 neun Monate Haft ohne Bewährung verhängte und damit sogar die Forderung der Staatsanwaltschaft übertraf. Das Gericht begründete die hohe Strafe mit der politischen Überzeugung der angeklagten Person, was auch ein künftiges Engagement gegen die Klimazerstörung nahelege. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt, die am 27. Oktober vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt wird.
Ein zweiter Prozess wegen BlockNeurath wurde im Mai 2023 vorläufig ausgesetzt und soll im Januar 2024 wieder aufgenommen werden. Parallel läuft seit dem 25. September 2023 ein Prozess gegen eine dritte Klimagerechtigkeitsaktivistin – wieder mit derselben Richterin, die bereits mit ihrem Urteil Anfang April ein Exempel statuieren wollte. Der dritte Verhandlungstag in diesem Prozess ist am 30. Oktober 2023 vor dem Amtsgericht Grevenbroich.
„In ihrem Verfolgungsdurst gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung kennen die staatlichen Behörden kaum noch Grenzen. Immer häufiger greifen Polizei und Justiz zu Inhaftierungen, um die Aktivist*innen von ihrem Engagement abzuschrecken und abzuhalten – von Präventivhaft über tagelangen Gewahrsam und Untersuchungshaft bis hin zu Gefängnisstrafen“, äußerte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. dazu. „Dass schlichtweg die politische Überzeugung der Angeklagten und somit das eigentliche Anliegen der Bewegung im Mittelpunkt der staatlichen Verfolgung steht, zeigt sich in der unverblümten Begründung des ersten Urteils in den Neurath-Prozessen.“ Abschließend erklärte Anja Sommerfeld: „Gegen diesen Frontalangriff der Behörden auf die Klimagerechtigkeitsbewegung müssen wir gemeinsam aktiv werden. Wir stehen solidarisch an der Seite der betroffenen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen!“
Die Berufungsverhandlung im ersten BlockNeurath-Prozess findet am 27. Oktober 2023 um 9.30 Uhr vor dem Landgericht Mönchengladbach statt. Ab 8.30 Uhr rufen Unterstützer*innen zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.
Der dritte Verhandlungstag im erstinstanzlichen Prozess beginnt am 30. Oktober 2023 um 10 Uhr.
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Erstveröffentlichung 24.10.2023 in Rote Hilfe news. Bilder und Bilduntertexte wurden von der Redaktion Roter Morgen hinzugefügt.
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