Pressemitteilung des Vereins „Fulda stellt sich quer“ – 12. Juni 2021
Der Verein „Fulda stellt sich quer“ (FSSQ) wird Widerspruch gegen eine Abmahnung des AfD-Kreisgeschäftsführers Pierre Lamely einlegen. Dies erklärte das Bündnis über ihren Pressesprecher Steffen Eckel.
Der AfD-Kreisgeschäftsführer Pierre Lamely hatte vor einigen Tagen den Verein durch die Rechtsanwaltskanzlei Höcker abmahnen lassen, da dieser über eine Gerichtsverhandlung gegen das ehemalige AfD-Mitglied Toni R. berichtet hatte. „Der Angeklagte Toni R. hatte vor Gericht schwerwiegende und beunruhigende Anschuldigungen gegen den AfD-Kreisgeschäftsführer vorgebracht. Wir haben von der AfD Aufklärung gefordert und infolgedessen eine 54-seitige Abmahnung von Lamelys Anwälten erhalten, der den Verein in den finanziellen Ruin werfen könnte. Allerdings sehen wir unsere Pressemitteilung ganz klar durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt“, erklärte Eckel in der Geschäftsstelle von FSSQ und betont, dass es sich bei dem AfD-Kreisgeschäftsführer nicht um ein einfaches Parteimitglied, sondern um eine Person des öffentlichen Lebens handele. Die insbesondere in rechten Szenekreisen beliebte Anwaltskanzlei Höcker vertritt unter anderem die AfD in einem Verfahren gegen den Verfassungsschutz.
Aus diesen Gründen werde FSSQ, vertreten durch den Leipziger Anwalt Jürgen Kasek, Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen. Zudem hält sich der Verein weitere rechtliche Schritte offen. „Nicht nur in Hessen sondern deutschlandweit ist zu beobachten, dass Vereine und Personen, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit engagieren, von Abmahnwellen ausgelöst durch die AfD betroffen sind. Beabsichtigt ist eine einschüchternde Wirkung. Die Betroffenen sehen sich einem Gerichtsverfahren mit hohen Kosten gegenüber. Der Versuch durch die AfD und ihre Mitglieder kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern ist inzwischen deutschlandweit zu beobachten“, sagt Rechtsanwalt Kasek, der Betroffene u.a. in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vertritt.
Derartige Abmahnungen strapazierten oftmals die Schmerzgrenze der ehrenamtlichen Engagierten und erschwere ihre eigentliche Arbeit. FSSQ will das nicht hinnehmen. „Unser Verein leistet einen wichtigen Beitrag für Demokratiebildung, gegen Rassismus und Fremdenhass. Wir hoffen, dass dieser Rechtsstreit schnellstmöglich vom Tisch ist und wir unsere Vereinsarbeit wieder normal aufnehmen können. Schließlich steht die Bundestagswahl vor der Tür und da gilt es, die Wählerinnen und Wähler vor rechtsextremen Parteien zu warnen. Meinungs- und Pressefreiheit sind keine Privilegien von einzelnen Personen oder Parteien. Auch dafür macht sich unser Verein stark“, erklärte der Pressesprecher des Vereins.
Wer den Verein „Fulda stellt sich quer“ mit Tatkraft oder finanziell unterstützen möchte, kann sich unter www.fulda-stellt-sich-quer.org über Möglichkeiten informieren
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Kanzlei Höcker, die Haus- und Hofkanzlei der AfD. Wer den Namen liest, der weiss, worum es geht – ein Höcke ohne „Höcker“ wäre verraten und verkauft.