Es geht um das Versammlungsverbot

An vielen Orten haben Menschen gegen die Einschränkung von Grundrechten in der sog. Coronakrise protestiert. Viele Versammlungen wurden von der Polizei aufgelöst | Photo: Videoscan YouTube
Volkskorrespondenz zum Wochenende  
Heinrich Schreiber – 4. Juli 2025

Heinrich Schreiber

Fünf Jahre nach den Erlassen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist jetzt klar: Die Landesregierung in Potsdam hat gegen die Verfassung verstoßen.
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Die Schwurbler hatten recht

Es bleibt der französischen Nachrichtenagentur vorbehalten, das so klar zu formulieren. Deutsche Medien betonen die Bestätigung der Maskenpflicht, wie von dpa vorgegeben. Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier.

»Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.

Die Anordnung der Maskenpflicht habe auf Grundlage der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum Zweck des Schutzes der Bevölkerung erfolgen können. Die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen, erklärte das Verfassungsgericht. Die Entscheidung fiel bereits am 20. Juni.«
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Information wurde entnommen:
codoroc.de v. 26.06.25
Photos von DR bereitgestellt
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