
Volkskorrespondenz zum Wochenende
Heinrich Schreiber – 4. Juli 2025

Fünf Jahre nach den Erlassen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist jetzt klar: Die Landesregierung in Potsdam hat gegen die Verfassung verstoßen.
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Die Schwurbler hatten recht
Es bleibt der französischen Nachrichtenagentur vorbehalten, das so klar zu formulieren. Deutsche Medien betonen die Bestätigung der Maskenpflicht, wie von dpa vorgegeben. Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier.
»Der sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag zu der Verordnung war von den damals noch 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion gestellt worden. Das Verfassungsgericht gab dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen bereits im Juni 2020 statt. Diese Entscheidung bestätigte es nun. Mit den Verboten und Einschränkungen habe der Verordnungsgeber die in der Landesverfassung gewährte Versammlungsfreiheit verletzt.
Information wurde entnommen:
codoroc.de v. 26.06.25
Photos von DR bereitgestellt
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