
Redaktion – 6. Februar 2025
Der französische Aktivistbeispielsweise Loïc S. wurde angeklagt, weil er als „Mönch von Lützerath“ während eines Protests gegen die Räumung im Braunkohlerevier Lützerath Polizisten provoziert hatte. Die Anklage lautete auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Nun wurde dabeispielsweises Urteil gesprochen.
Bevor die Verhandlung am 5. Februar begann, stand Loïc S. in einer grünen Karo-Jacke und roten Jeans vor dem Landgericht in Mönchengladbach. Er telefonierte mit ruhiger Stimme und wechselte ein paar Worte mit seinen Unterstützern, die auch an diesem zweiten Prozesstag wieder ihren Pavillon aufgebaut hatten. Einige von ihnen trugen Kutten – genau wie der Klimaaktivist, den sie unterstützten. Loïc S. war als „Mönch von Lützerath“ bekannt geworden.
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Rückblick
Am 14. Januar 2023 eskalierte die Räumung im Braunkohlerevier. Hunderte Aktivisten versuchten, die Polizeisperren zu durchbrechen. Mitten unter ihnen befand sich der aus Frankreich stammende Klimaschützer. Roter Morgen berichtete am 21. Januar 2023. Bilder von ihm im Mönchsgewand wurden tausendfach in den sozialen Medien geteilt. Bereits zum Prozessauftakt vor zwei Wochen hatte er eingeräumt, Polizisten in den Schlamm gestoßen zu haben.

Drei Beamte wurden als Zeugen geladen. Eine 26-jährige Polizistin schilderte, wie sie im knöcheltiefen Matsch feststeckte, als Loïc S. ihr auf die Schulter tippte. Sie geriet in Panik und weinte unter ihrem Helm. „Er hat etwas gesagt, aber ich habe es nicht verstanden“, erklärte sie. Später behauptete der Angeklagte, er habe ihr nur helfen wollen.
Ein Kollege der Polizistin berichtete, dass Loïc S. ein Schild neben ihr aufgestellt und ihn dann dreimal umgestoßen habe. Ein weiterer Zeuge, ein 29-jähriger Bundespolizist, sagte aus, ebenfalls durch den „Mönch von Lützerath“ zu Fall gebracht worden zu sein. Er habe den Angeklagten später auf einem Foto wiedererkannt. Ernsthaft verletzt wurde jedoch keiner der Beamten.
Ein Zeuge der Initiative „Die Kirche(n) im Dorf lassen“ beschrieb die Räumung als chaotisch und sprach von Polizeiangriffen auf Demonstranten. Der „Mönch“ habe mit seiner Aktion für Aufsehen gesorgt – und später auch für einen Lacher und „für Frieden“. Diese Einschätzung wurde im Gerichtssaal mit Applaus aufgenommen.
Dann wurde ein Video abgespielt. Es zeigte, wie ein Polizist einen als Mönch verkleideten Mann mit einem Schlagstock auf den Kopf traf. Ein Raunen ging durch den Raum. Der Aktivist, der das Video aufgenommen hatte, erklärte: „Ich wollte filmen, wie ein Polizist einen Demonstranten schlägt – dann wurde ich selbst getroffen.“ Er wiederholte die Schlagbewegung immer wieder.
Dok-Film
»The executive and the monk«
Die Handlung dieses Filmes ist frei erfunden.
Es gibt kein Lützerath in Deutschland!
Ebenso gibt es keine Polizeieinheiten, die im Interesse der Bosse,
der Banken und der Rüstungsindustrie und Energiekonzerne
die Drecksarbeit verrichten und brutal auf Klima-Aktivisten einschlagen.
Die Existenz von Wasserwerfer, Pfefferspray und sog.
Mehrzweckstöcke beruht auf Fake-Informationen der Lügenpresse!

.Das Urteil
Loïc S. wurde erst unruhig, als der Richter auf seine Vergangenheit zu sprechen kam. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 war er bereits wegen angeblichen Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung und Körperverletzung verurteilt worden. Doch, so betonte er, die Wahrheit sei eine andere. Er habe sich lediglich gegen Polizeigewalt gewehrt.
Da der Besucherandrang am ersten Prozesstag groß gewesen war, wurde die ursprünglich in Erkelenz geführte Verhandlung nach Mönchengladbach verlegt. Nach Stunden der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft eine achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Seine Anwältin Carolin Kaufmann plädierte auf Freispruch. Das Maß der körperlichen Gewalt sei zu gering gewesen, um eine Freiheitsstrafe zu rechtfertigen.
Diese Einschätzung teilte auch der Vorsitzende Richter Michael Floeth. In seinem Urteilsspruch lobte er insbesondere das Geständnis des 29-Jährigen. Loïc S. wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt – insgesamt 4200 Euro wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung.
Erleichtert verließ Loïc S. den Gerichtssaal. Draußen lief inzwischen laute Musik. Er freute sich – er musste nicht ins Gefängnis.
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Fazit
Die deutsche Klassenjustiz hat wieder bewiesen, in wessen Diensten sie steht.
Die Rote Hilfe e.V. kritisiert die Klassenjustiz in der Bundesrepublik Deutschland und betont, dass Repressionen gegen antikapitalistische Aktivisten ein fester Bestandteil dieser Klassenjustiz sind. Diese Bewegung wird als mobilisierungsstarker Teil der revolutionären Linken wahrgenommen, weshalb Angriffe auf sie als Versuch gewertet werden, oppositionelle Kräfte zu unterdrücken und das kapitalistische System zu stabilisieren.
Trotz offizieller Behauptungen, es gäbe keine Klassenjustiz, zeigt die Realität ein anderes Bild. So sind beispielsweise viele der jährlich rund 55.000 Ersatzfreiheitsstrafen auf sogenannte Armutsdelikte wie das Fahren ohne Ticket zurückzuführen – ein deutliches Zeichen für die soziale Ungleichheit im Justizsystem.
Insgesamt prangert die Rote Hilfe e.V. an, dass das Justizsystem der BRD soziale Ungleichheiten verstärkt und politische Verfolgung begünstigt. Sie setzt sich daher für Solidarität mit den Betroffenen ein und fordert eine grundlegende Veränderung des Rechtssystems.

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