Jobcenter verweigert Bürgergeld-Zahlung wegen Pfandflaschen sammeln

Volkskorrespondenz zum Wochenende von Andre Fürbach – 9. September 2023

Andre Fürbach

Es trifft mal wieder die ärmsten der Armen! Das Jobcenter Mönchengladbach erdreist sich einem Betroffenen, das Bürgergeld zu verweigern und bringt ihn in große gesundheitliche Probleme.

Statt schnelle Hilfe zu gewähren, soll Marco A. Quittungen für gesammelte Pfandflaschen vorlegen. Das Soziale Bündnis Niederrhein hat beim Sozialgericht Düsseldorf einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, denn Marco A. ist nicht krankenversichert und hat keinen Cent für Lebensmittel.

Wenn ich soetwas lese steigt in mir die blanke Wut hoch und am liebsten möchte ich einen der Panzer nehmen, die die Bundesregierung zZ. im Mengen verschenkt und die Verantwortlichen einfach niederwalzen. Doch das ist keine Lösung auf das primitive Niveau, der Herrschenden und ihren Marionetten in den Parlamenten, sollten wir uns nicht begeben.

Ohne Geld und ohne Krankenversicherung

Das bedeutet für Marco a. hungern, klauen gehen und Schmerzen über Schmerzen. Man kann es auch als staatlich verordnete öffentliche Folter betrachten, was da dem Flaschensammler angetan wird. Jetzt vegetiert Marco A. erst einmal von kleinen Spenden von Freunden und Bekannten und aus einem eng begrenzten Nothilfe-Fonds des Hilfevereins „Soziales Bündnis Niederrhein (SBN)“ in Jüchen , sonst könnte er nicht überleben.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bei akuter Bedürftigkeit ist das Jobcenter jedoch per Weisung und Gesetz verpflichtet, schnell zu helfen. Diese Möglichkeiten stehen, je nach Fall, den Jobcentern zur Verfügung:

  1. Eine vorläufige Bewilligung von Bürgergeld, wenn ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht, die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen oder der Anspruchshöhe aber längere Zeit in Anspruch nimmt, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SBG II.
  2. Einen Vorschuss nach § 42 Abs. 2 SGB II kann Ausnahmsweise, auf Antrag bei nachgewiesener Bedürftigkeit für bereits durch Bewilligungsbescheid festgesetzte und zum nächsten Zahlungstermin fällige Leistungsansprüche, vorzeitig erbracht werden.
  3. Ein Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II, wenn im Einzelfall ein durch die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts abgedeckter, nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.

Aufstehen!
Klopfen wir also den Entscheidungsträgern auf die Finger, besetzen wir ihre Büros, laden wir uns unaufgefordert bei ihnen privat zum Essen ein, informieren wir ihre Nachbarn und stellen wir sie symbolisch an den Pranger!
Kollegen, Nachbarn und Betroffene wie Marco A. brauchen unsere aktive Hilfe  – unsere Solidarität!

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7 Kommentare

  1. Ich würde mich mit anderen zusammen tun und das Scheiss Gebäude aus Protest sprengen… Einfach mit einer Dünger Bombe… Ist einfach aber effektiv und Sau billig… Frag die Taliban…. XD aber da ich gut verstehen kann wie man als armer Mensch den Mut verliert(weil ich selbst v eine Zeit lang die Brücke kennengelernt habe) wird das so schnell nicht passieren… Aber wenn es passiert ist dass Gehrke groß und die toten geben den Takt vor

    • „s o l l t e“ war gestern Britta! Muß steht an! Und dabei nicht auf andere verlassen sondern auch selber aktiv werden! Teile diesen Beitrag unter Deinen Freunden!!!!!!!!!

  2. Geht’s noch? Der Staat zwingt doch Rentnerinnen und Rentner durch betrügerische Rentenzahlungen dazu sich etwas zu suchen was das Überleben sichert. Bürgergeldempfänger so zu dransalieren eine Unverschämtheit sondergleichen.

  3. Da zeigt sich wieder die Beschnüffelung der Ärmsten der Armen, Multi Millionäre kommen mit jeder Sauerei und jedem Betrug durch, aber jeder potentiellem Bürgergeldempfänger wird auf Schritt und Tritt überwacht. Solche Hinweise wie “ Jetzt vegetiert Marco A. erst einmal von kleinen Spenden von Freunden und Bekannten und aus einem eng begrenzten Nothilfe-Fonds des Hilfevereins „Soziales Bündnis Niederrhein (SBN)“ in Jüchen“ sollten wir in Zukunft weglassen. Erfahrungsgemäß will das Jobcenter jetzt Belege für die Spenden und Zuwendungen, um sie auf das Bürgergeld anzurechnen. Wichtig ist auch immer zu mehreren beim Amt aufzutauchen, am besten mit Menschen mit den gleichen Problemen.

  4. Verstehe nicht ganz wieso das Jobcenter weiss das er Pfandflaschen sammelt? Woher sollen die das wissen? Wenn ich als Harz 4 (verwende absichtlich nciht das Wort Bürgergeld) Bezieher beim spazieren gehen eine Pfandflasche sehe, darf ich die also nicht mitnehmen. Gibt es da nicht einen Freibetrag der dies zulässt?

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