III. Weg attakiert »perspektive«

Redaktion – 1. Dezember 2024

Die neofaschistische Organisation „III. Weg“ geht derzeit juristisch gegen die Berichterstattung der Zeitung »perspektive«, mit der wir solidarisch kooparieren, vor. Dabei gibt dies Naziorganisation vor, für die „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) zu sprechen. Von ihren Forderungen ist sie abgerückt, nun will sie noch Geld für ihren rechtsgerichteten Anwalt. Am 14. Januar 2025 kommt es zum Prozess.

Die Redaktion »perspektive« hat sich heute mit einem Aufruf an alle fortschrittlichen Kräfte gewendet. Hier der Wortlaut.

Liebe Leser:innen,

Unabhängiger Journalismus ist den Herrschenden ein Dorn im Auge – und auch den Faschist:innen. Diese setzten nicht nur auf Gewalt, um ihre rassistischen Ziele durchzusetzen, sondern auch auf die Justiz. Auch wir als Zeitung sind immer wieder mit Klagen und Abmahnungen konfrontiert, insbesondere von Rechts.

So war etwa unsere Berichterstattung über einen Angriff auf einen Vortreffpunkt einer Demonstration in Berlin gegen den III. Weg im Juli 2024 für die neofaschistische Partei ein „rotes Tuch” im wahrsten Sinne des Wortes. Damals wurde eine Gruppe von Antifaschist:innen von ca. 20 Personen angegriffen, dabei wurden einige schwer verletzt. Die jetzige Version des Artikels findet ihr hier, die Presserklärung der Berliner Polizei nach einer anschließenden Razzia hier.

Der Artikel befasste sich vor allen Dingen mit der Nationalrevolutionären Jugend (NRJ), der militanten Jugendorganisation des III. Wegs. Im Anschluss an die Veröffentlichung erhielt unser Trägerverein ein Abmahnschreiben von einem Anwalt der Nazi-Partei III. Weg selbst (nicht der NRJ), in dem es hieß, dass die Aussagen in dem Artikel „unwahre und diffamierende Äußerungen“ enthielten. Er verlangte Unterlassung und Widerruf. Zudem wurde eine Forderung über 2.000 Euro Schmerzensgeld aufgestellt.

Mittlerweile ist die Partei von all ihren Forderungen abgerückt und fordert nur noch die Übernahme der Kosten für ihren Anwalt, der ebenfalls beim III. Weg aktiv ist. Dagegen wehren wir uns und sind auch gleich zum Gegenangriff übergegangen. Wir verlangen unsererseits, dass das Gericht ausdrücklich feststellt, dass die Forderungen nach Widerruf und Schmerzensgeld von Anfang an unbegründet waren.

Am 14. Januar kommt es zum Prozess, der online geführt wird. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Der juristische Angriff durch die Nazi-Partei zeigt, wie wichtig es ist, öffentlich über ihre Machenschaften zu berichten. Zudem entlarvt die juristische Drohkulisse einmal mehr, mit welchen Methoden die neue Rechte versucht, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Dieses Vorgehen ist auch bei manchen Unternehmen beliebt, die über diesen angsteinflößenden Weg versuchen, gegen kritische Mitarbeitende vorzugehen.

Eine solche Herangehensweise wird auch als „SLAPP” (engl. strategic lawsuit against public participation; dt. strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung) bezeichnet. Zuletzt fand dazu in Köln eine Konferenz der aktion ./. arbeitsunrecht statt, um über solche Methoden aufzuklären. Zudem unterstützen Projekte wie der Gegenrechtsschutz betroffene Personen und Aktionen.

Öffentlichkeit darüber zu schaffen, ist für uns ein wichtiger Beitrag, um diesem bürokratischen und juristischen Missbrauch etwas entgegen zu setzen. Wer uns dabei unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, mitzuschreiben, unsere Print-Zeitung zu verteilen und vor allem, uns finanziell unter die Arme zu greifen!

Mit solidarischen und kämpferischen Grüßen,
Tim Losowski
für die Perspektive-Redaktion

Unsere Solidarität gilt den Genossen der Reedaktion »perspektive«. Bitte beteiligt Euch an der Spendensammlung zur Bestareitung der Verfahrenskosten.

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