Redaktion RoterMorgen – 17. Oktober 2022
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Bewertung:
Insgesamt sind das lediglich kleine Änderungen, hier wäre nach der Kritik der Wohlfahrtsverbände von der Regierung mehr zu erwarten gewesen! Bei der Anpassung der Regelleistungen wurde lediglich der Inflationsausgleich berücksichtigt und das erst ab Januar 2023. Die Kosten sind aber schon seit Längerem immens gestiegen. Qualitativ bewegen sich die Änderungen nur auf dem Niveau, die Regelleistungen nicht offen verfassungswidrig werden zu lassen. Mit „mehr Respekt“ oder „mehr Zusammenhalt“, wie Herr Heil das versucht in der Öffentlichkeit zu verkaufen, haben diese Änderungen nichts zu tun.
Was notwendig ist, dazu liegen Vorschläge zuhauf auf dem Tisch: Regelleistungen auf 678 € anheben, Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Aufrechungs- und Kürzungsmoratorien in der Zeit der Krise.
Die Ungleichbehandlung der Menschen in Bezug von SGB XII Leistungen gegenüber den im SGB II hat mitnichten etwas mit „mehr Respekt“ zu tun, es handelt sich hier vielmehr um massivste Alten-, Kranken- und Behindertendiskriminierung.“
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Hinweis der Gruppe RoterMorgen
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