Für Rassisten und Rechtsradikale in der Polizei ist Innenminister Seehofer der Brüller!

Heinz Michael Vilsmeier – 7. Juli 2020

Nachdem der Europarat 1949 als erste europäische internationale Organisation der Nachkriegszeit ins Leben gerufen worden war, wurde er über Jahrzehnte, insbesondere von den westlichen Mitgliedsstaaten, als die Organisation per se zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit geschätzt. Es war der deutsche Außenminister Heiko Maas, der 2019 zum 70sten Jubiläum der Gründung des Europarates in einer Presseerklärung mitteilen ließ: „Wir feiern dieses Jahr den 70. Geburtstag des Europarats. Darauf können wir stolz sein.

Der Europarat ist eine Bastion des internationalen Rechts. Dass wir uns auf eine Menschenrechtskonvention geeinigt haben, die von Wladiwostok bis Lissabon gilt, ist eine einmalige Errungenschaft. Über 830 Millionen Menschen können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutz und Recht einfordern. Für viele Menschenrechtsverteidiger ist der Europarat oft die letzte Hoffnung.“

Noch im März 2020 begrüßte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Bericht der vom Europarat gegründeten Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über Deutschland. Dabei hob sie einen Punkt besonders hervor, nämlich die Forderung der Kommission „eine Studie über Racial Profiling durch die Polizei in Bund und Ländern in Auftrag zu geben, um diese Praxis zu beenden und zukünftig zu verhindern.“ Grundlage war, dass die Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates „starke Indizien für das Vorhandensein von ausgeprägtem Racial Profiling“ in der Arbeit der Polizeibehörden festgestellt hatte.

In einer wohl unbedachten Reaktion hatte daraufhin Innenminister Seehofer (CSU) durchblicken lassen, dass so eine Studie seine Unterstützung finde, insbesondere auf dem Hintergrund, dass in den Sicherheitskräften des Landes bei Polizei und Bundeswehr Hinweise auf Rassismus und andere rechtsradikale Umtriebe nicht mehr zu ignorieren waren. – Prompt erfolgte ein empörter Aufschrei in den betroffenen Strukturen, die Polizei werde unter Generalverdacht gestellt. Zunächst sah es so aus, als würde Innenminister Seehofer, ungeachtet des Zeter- und Mordio-Geschreies aus den Sicherheitskräften, an der verkündeten Linie festhalten. Doch nun stellt sich heraus, dass Seehofer angesichts des öffentlich vorgetragenen Empörungsgeschreis offensichtlich gnadenlos eingeknickt ist.

Nunmehr lässt Seehofer, nach dem Motto: „Was nicht ist, darf nicht sein!“, verbreiten: Rassismus bei der Polizei sei verboten und deswegen könne es bei der Polizei keinen Rassismus geben. – Was für eine dümmliche Tautologie! – Es ist eine Schande, dass der deutsche Innenminister Seehofer eine zentrale Forderung des Europarates mit einer Argumentation in den Wind schlägt, die an Ignoranz kaum zu überbieten ist. Dieses Vorgehen ist sicherlich nicht die Botschaft, mit der Seehofer den Rechten in den Sicherheitskräften glaubhaft zu verstehen geben könnte, dass er gegenüber Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsradikalismus innerhalb der Polizei „null Toleranz“ zeigen werde. – Die Rechtsradikalen in der Polizei können sich über Innenminister Seehofer vor Lachen nur noch auf die Schenkel klopfen. – Zu befürchten haben sie nichts von ihm!

Video: Kritik unerwünscht? – Rechtsextremismus in der Bundeswehr (dw.com)

Über den Autor: Der Dipl. Politologe, Religionspädagoge und Systemanalytiker Heinz Michael Vilsmeier ist als Blogger und freier Publizist, u. a. für den WDR und Koncern TV- og Filmproduction (Copenhagen) tätig. Schwerpunkte seiner publizistischen Tätigkeit sind Recherchen im Bereich der organisierten Kriminalität und die Durchführung von Interviews mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Als politischer Aktivist engagiert HMV sich bei dem Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus, No Nukes Germany und dem Aktionsbündnis gegen die NATO Sicherheitskonferenz.

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