
PERSPEKTIVE»online – 26. Mai 2025
Die bald neue Regierung aus Union und SPD hat mit ihrem Koalitionsvertrag einen strengeren Kurs in der Migrationspolitik vorgelegt. Die Pläne sehen drastische Maßnahmen vor – von härteren Grenzkontrollen bis zu umstrittenen Abschiebungen.
Ein zentraler Streitpunkt bei den Koalitionsverhandlungen waren Zurückweisungen an den Grenzen, die Unionschef Friedrich Merz im Wahlkampf als „faktisches Einreiseverbot“ ankündigte. Im Koalitionsvertrag ist nun festgehalten, dass solche Maßnahmen nur „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“ erfolgen sollen. Dafür sollen Geheimgespräche mit Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz und Frankreich stattfinden.
Besonders mit Polen möchte Merz eine Allianz schmieden: Dort wurde Ende März ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, das Recht auf Asylanträge vorübergehend zu beschränken und auch ganz auszusetzen – eine solche harte Asylpolitik könnte für Merz und seine Verbündeten Vorbild sein.
Jedoch zeigen sich Österreich und Polen bisher noch nicht überzeugt. Sie vermuten, dass mehr Zurückweisungen an deutschen Grenzen nur dazu führen werden, dass Geflüchtete dann eben an der österreichischen und polnischen Grenze versuchen, Asyl zu beantragen.
Zudem steht im Koalitionsvertrag geschrieben, dass Grenzkontrollen bis mindestens 2026 verlängert werden sollen, bis die EU-Asylreform greife. Die Liste sicherer Herkunftsstaaten wird um Algerien, Tunesien, Marokko und Indien erweitert, um Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen zu vereinfachen. Damit wird bei Geflüchteten aus diesen Staaten pauschal davon ausgegangen, dass sie keine Verfolgung in ihrem Herkunftsstaat zu befürchten haben. Das ist insbesondere bei den Maghreb-Staaten sowie etlichen Balkanländern wie Georgien äußerst fraglich.
.
Abschiebungen und Ausreisearrest: härtere Gangart
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen – selbst nach Afghanistan und Syrien, zunächst jedoch „nur“ bei Menschen, die Straftaten begangen haben. Anscheinend rechtfertigt Schwarzfahren oder ein Brot bei Edeka klauen nun die Abschiebung in Kriegsgebiet oder Taliban-Herrschaft.
Die Kapazitäten für Abschiebehaft und die Befugnisse der Bundespolizei sollen ausgeweitet werden. Zudem sollen „Gefährder“ und Schwerkriminelle nach Haftende in Ausreisearrest genommen werden können, bis sie „freiwillig“ ausreisen. Wer „Gefährder“ ist und wie man zu so einem werden kann, bleibt unklar.
Humanitäre Organisationen wie Amnesty International verurteilen diese Pläne als „menschenrechtliches Armutszeugnis“. Abschiebungen in Länder wie Afghanistan, wo die Taliban herrschen, seien unverantwortlich. Auch das Einstellen von Aufnahmeprogrammen für Geflüchtete aus Afghanistan stößt auf scharfe Kritik.
.
Sozialleistungen: Kürzungen für Ukrainer und Ausreisepflichtige
Für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sind drastische Kürzungen geplant: Statt Bürgergeld sollen sie – wie alle anderen (Kriegs-)Flüchtlinge auch – nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ausreisepflichtige sollen zudem stärker sanktioniert werden, etwa durch reduzierte Unterstützung. Dabei bekommen Geflüchtete sowieso schon deutlich weniger Geld als für das Existenzminimum notwendig ist – und haben zudem oft Arbeitsverbot und sind damit auf Schwarzarbeit angewiesen. Die angekündigten Kürzungen sind also nicht nur Sparmaßnahmen, sondern vor allen Dingen Druckmittel, um Geflüchtete zu zwingen, in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
.
Weniger Möglichkeiten für Familiennachzug und Einbürgerung
Während anerkannte Flüchtlinge weiterhin engste Familienmitglieder nachholen dürfen, soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre vollständig ausgesetzt werden. Betroffen sind bis zu 24.000 Menschen, viele davon syrische Geflüchtete, da der überwiegende Teil von ihnen keinen Flüchtlingsstatus, sondern nur subsidiären Schutz hat.
Die von der Ampel eingeführte doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erhalten, ebenso die Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren. Gestrichen wird jedoch die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren einen Pass zu erhalten – ein Rückschlag für viele. Dafür sollen Integrationskurse und frühkindliche Bildung gestärkt werden.
.
Innere Sicherheit und Grundrechtseingriffe
Der Koalitionsvertrag plant zudem eine „Zeitenwende der inneren Sicherheit“: mehr Personal, digitale Überwachung wie automatisierte Kennzeichenerfassung und schärfere Waffengesetze. Bei Volksverhetzung soll das passive Wahlrecht entzogen werden können – ein Eingriff in Grundrechte, der nach jüngsten Anschlägen wie in Magdeburg forciert wird. Die Pläne stehen sicherlich auch im Zusammenhang mit der anderen „Zeitenwende“, die Deutschland „kriegstüchtig” machen soll: Milliarden für die Bundeswehr, zugleich Kürzung des Bürgergelds und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Waffenlieferungen an Kriegstreiber, zugleich Abschiebung nicht qualifizierter Fachkräfte in Kriegsgebiete.
.
Erstveröffentlichung am 13. April 2025 auf »PERSPEKTIVE>>«. Wir danken den Genossinnen und Genossen von »Perspektive« für ihre gute Arbeit und der Genehmigung der Weiterveröffentlichung. Bilder und Bilduntertexte wurden ganz oder zum Teil von der Redaktion »RoterMorgen« hinzugefügt.
.
Zum Thema Gendern: Das in Mode gekommene »Gendern« und die damit einhergehende Sexualisierung der Sprache widersprechen der marxistischen Erkenntnistheorie, nach der das Sein das Bewusstsein prägt – nicht das Geschlecht. Auch in der traditionellen deutschen Sprache steht nicht das Geschlecht im Vordergrund, sondern der Mensch. Aus diesem Grund gendern wir nicht, respektieren jedoch den Willen anderer, dies in ihren Texten zu tun, die wir daher nicht verändern. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.
.
Lest die Klassiker und studiert den Marxismus-Leninismus!
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
bestellen | LESEPROBE | …. | bestellen | LESEPROBE |
.
Kontakt: Info@RoterMorgen.eu
.
Antworten