Berlinwahl 2023: Erneut 37 Prozent Nichtwähler!

Redaktion – 13. Februar 2023

„Den Unterdrückten wird in mehreren Jahren einmal gestattet, darüber zu entscheiden, welche Vertreter der unterdrückenden Klasse sie im Parlament ver- und zertreten soll.“ (Karl Marx) > Jeder dritte Berliner hat ….gar kein Wahlrecht!
> Umsetzung von DWE ….wird noch unwahrschein-
….licher!
> Rassistische Hetze als ….Wahlkampfthema!
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Am Sonntag fand die Wiederholung der Berliner Senatswahl statt. Rot-Grün-Rot musste dabei Verluste einstecken, könnte aber theoretisch weiter regieren. Rassistische Hetze und die Verschleppung des Bürgerentscheids zur Enteignung von Immobilienkonzernen werden aber in jedem Fall weiterhin die Politik bestimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,0 Prozent und damit über 12 Prozentpunkte niedriger als bei der letzten Wahl.

Dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge sind bei der Abgeordnetenauswahl in Berlin bis zu 200.000 Zweitstimmen für Parteien abgegeben worden, die an der 5 Prozent Hürde gescheitert sind. Dies sind aber nur die vorläufigen Zahlen – die  Dunkelziffer dürfte weitaus größer ausfallen. Viele Wähler trauen sich mit Blick auf die Sperrklausel nämlich nicht, ihre wahren politischen Präferenzen auf dem Stimmzettel auszudrücken, so dass das Wahlergebnis nicht den tatsächlichen Wählerwillen widerspiegelt!

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Dazu publizierte Dominik Ritter-Wurnig heute morgen auf rbb24 u. a. unter dem Titel

Jeder dritte Berliner hat gar kein Wahlrecht

1,3 Millionen Berliner/innen dürfen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag sowie beim Volksentscheid nicht wählen. Seit Jahren steigt die Zahl der Stadtbewohner ohne politische Repräsentation. 

Am Super-Wahltag sind 2.470.693 Millionen Berlinerinnen und Berliner zur Wahl von Bundestag und Abgeordnetenhaus sowie zur Abstimmung des Volksentscheid aufgerufen. Das ist ein leichter Rückgang um knapp 15.000 Wahlberechtigte oder 0,6 Prozent im Vergleich zur letzten Abgeordnetenhaus-Wahl im Jahr 2016. Denn wahlberechtigt sind nur deutsche Staatsbürger über 18 Jahren.

Bei den gleichzeitigen Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt. Fast 300.000 Berlinerinnen und Berliner sind das, die damit wenigstens ihre lokale Vertretung wählen dürfen. Alle anderen sind raus. (…)

1.299.269 Einwohner und Einwohnerinnen (34,5 Prozent) – und damit mehr als ein Drittel der Bevölkerung – dürfen ihre VolksvertreterIinnen nicht wählen. Der Löwenanteil davon sind die 789.000 Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft. Die zweite große Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 18. Die dritte – deutliche kleinere – Gruppe betrifft Menschen, denen durch ein Gericht das Wahlrecht entzogen wurde: Beispielsweise bei Menschen, deren Angelegenheiten in allen Lebensbereichen ein Betreuer regelt oder wenn ein Straftäter schuldunfähig ist und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Weiters kann, laut der Bundeszentrale für politische Bildung, bei ganz bestimmten politischen Straftaten wie etwa Landesverrat, Wahlfälschung und Propagandadelikte das Wahlrecht befristet entzogen werden.

Der Anteil der Menschen ohne Repräsentation – also, ohne die Möglichkeit Vertreter für die Gesetzgebung zu wählen – steigt in den letzten Jahren in Berlin sowie weiten Teilen der Bundesrepublik deutlich an. (…)

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Gillian Norman schrieb auf perspektive-online u. a

(…) Umsetzung von DWE wird noch unwahrscheinlicher

59,1% der Berliner:innen stimmten damals 2021 bei dem Bürgerentscheid für den staatlichen Rückkauf von Wohnungen. Juristisch gesehen war dieser Entscheid jedoch nicht bindend für die Regierung. Allerdings gab es durch die eindeutige Entscheidung durchaus einen gewissen politischen Druck. Die drei Parteien einigten sich dann darauf, ein Expertengremium einzusetzen, um zunächst ein Jahr lang die “Möglichkeiten” zur Umsetzung des Enteignungsbeschlusses zu prüfen.

Das war damals schon auf große Kritik gestoßen, da hierdurch vor allem ein Aufschieben erzwungen wurde. Für die SPD war dies zumindest ein Teilerfolg, hatte sich Giffey vor der Wahl schon konsequent gegen eine Verstaatlichung gestellt. Die Linkspartei brüstete sich  zu dem Zeitpunkt noch damit, die einzige Partei zu sein, die den Volksentscheid umsetzen werde.

Im Vorlauf zu der jetzigen Wahl gab es dann von DWE eine Wahlkampagne gegen SPD und CDU und für die Grünen und Linken. Doch auch die Grünen und Linken zeigten bisher keine besonders großen Anstrengungen, sich tatsächlich für die Umsetzung einzusetzen. Gleichzeitig wurde versucht, die Führung der kämpferischen Mieter:innenbewegung über die Expertenkommission in die „staatliche Elendsverwaltung“ zu integrieren.

Nach der Wahl stehen die Chancen für die Umsetzung des Bürgerentscheids nun noch schlechter. Da der SPD nun auch eine Koalition mit der CDU offensteht, könnte sie dies als Druckmittel nutzen, ihre eigenen Positionen in einer rot-grün-roten Regierung besser durchzusetzen. Und zu diesen Interessen zählt die Umsetzung des Entscheids eben nicht. (…)

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Der gleiche Autor schrieb an gleicher Stelle

(…) Rassistische Hetze als Wahlkampfthema

In den letzten Wochen wurde dann außerdem die rassistische Hetze nach Silvester ein wichtiges Wahlkampfthema für CDU, SPD und AfD. In der Silvesternacht war es zu Angriffen auf Polizei und Feuerwehr gekommen. Die zunächst genannten Zahlen mussten jedoch kurz darauf nach unten korrigiert werden, und auch der Vergleich mit vorherigen Jahren zeigte, dass es nicht zum ersten Mal zu Ausschreitungen kam.

Die rassistische Debatte war da aber bereits in vollem Gange und wurde von der CDU und AfD in der Öffentlichkeit angeheizt. Die CDU verfolgte in der Debatte das Ziel, auch am rechten Rand zu fischen, indem sie die Abschiebung von Migrant:innen forderte und auch die Berliner Polizei stärken wollte.

Dazu soll auch die neue Polizeiwache am Kotti (Kottbusser Tor), die in wenigen Tagen eröffnet wird, dienen. Sie war aber gar nicht das Projekt der CDU, sondern das der SPD unter Führung von Bürgermeisterin Giffey und Innensenatorin Iris Spranger. Kreuzberg wurde dabei regelmäßig als Problemviertel und Kriminalitätsschwerpunkt dargestellt. Doch statt die Ursache dieser Probleme, die steigende soziale Ungleichheit, zu bekämpfen, wurden die Konflikte auch von der aktuellen Regierung mit steigender Repression beantwortet.

Und die CDU kündigte stattdessen an, das 2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bei einem Wahlsieg zurücknehmen zu wollen. Das Gesetz verbietet allen öffentlichen Institutionen eine Diskriminierung „auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“.

Die CDU behauptete in ihrer Kampagne, dass das LADG “ein Misstrauensbeweis gegen alle Berliner Polizisten” sei und dazu führen würde, dass es massenweise Anklagen gegen Polizist:innen geben würde. Dies blieb zwar aus, trotzdem machte die CDU Wahlkampf damit.

Das konnte sie auch, denn viele derjenigen, die von dem Anti-Diskriminierungs-Gesetz profitieren würden, durften gar nicht wählen. So waren schon die Wahlbedingungen in der Hauptstadt rassistisch: Von den 3,8 Millionen Einwohner:innen Berlins waren auch bei dieser Wahl knapp 800.000 Menschen nicht wahlberechtigt, da sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Diese Einschränkung des Wahlrechts nimmt einen immer stärkeren Einfluss auf die Ergebnisse. Zwischen 2011 und 2021 blieb die Zahl der Wahlberechtigten zwar konstant bei knapp unter 2,5 Millionen, jedoch stieg die Zahl der Einwohner:innen in der selben Zeit von 3,4 auf 3,8 Millionen. In dieser kurzen Zeit sank somit der Anteil der Wahlberechtigten von 72,1 auf 65,5%.

Egal also, wer die kommende Regierung bilden wird: sie kann sich weder auf eine hohe Wahlbeteiligung noch auf eine tatsächlich demokratische Wahl stützen. Sehr wahrscheinlich dürfte sie aber weiter nach rechts rücken.

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