Zur Verstümmerung des Rechts auf Asyl

Volkskorrespondenz zum Wochenende
von 
Heinz Michael Vilsmeier
– 17. Juni 2023

Heinz Michael Vilsmeier

Die Innenminister der 27 EU-Mitgliedsstaaten trafen und einigten sich in Brüssel um über die Veränderung des europäischen Asylrechts zu diskutieren. Die eingeschlagene Richtung war schon im Vorfeld klar: Eine erhebliche Verschärfung soll durchgesetzt werden!

Die EU hat nun das Asylrecht massiv aushöhlt. Geplant sind zentrale Datenbanken mit biometrischen Daten, mehr „sichere“ Drittstaaten und Schnellverfahren an den Außengrenzen – all das, um die Zahl der Geflüchteten in Europa zu begrenzen.

Die Asyleinigung der EU verletzt die Genfer Flüchtlingskonvention und ist somit ein Bruch geltenden Rechts.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben Flüchtlinge ein Recht auf:
  • Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder des Herkunftslandes (Artikel 3 GFK).
  • Religionsfreiheit (Artikel 4 GFK).
  • Zugang zu den Gerichten (Artikel 16 GFK).
  • einen Reiseausweis für Flüchtlinge (Artikel 28 GFK).
  • Straffreiheit in Bezug auf die illegale Einreise bei unmittelbarer Einreise aus dem Fluchtland und sofortiger Meldung bei den Behörden (Artikel 31, Abs. 1 GFK).
  • Ausweisungsschutz (Artikel 33 GFK)
  • Schutz vor Zurückweisung in ein Land, in dem der Flüchtling Verfolgung fürchten muss (Non-Refoulement-Prinzip);
  • Gleichbehandlung gegenüber anderen Ausländern (Artikel 7, Nr. 1 GFK).

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