Volkskorrespondenz zum Wochenende
von Heinz Michael Vilsmeier – 17. Juni 2023
Die Innenminister der 27 EU-Mitgliedsstaaten trafen und einigten sich in Brüssel um über die Veränderung des europäischen Asylrechts zu diskutieren. Die eingeschlagene Richtung war schon im Vorfeld klar: Eine erhebliche Verschärfung soll durchgesetzt werden!
Die EU hat nun das Asylrecht massiv aushöhlt. Geplant sind zentrale Datenbanken mit biometrischen Daten, mehr „sichere“ Drittstaaten und Schnellverfahren an den Außengrenzen – all das, um die Zahl der Geflüchteten in Europa zu begrenzen.
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder des Herkunftslandes (Artikel 3 GFK).
- Religionsfreiheit (Artikel 4 GFK).
- Zugang zu den Gerichten (Artikel 16 GFK).
- einen Reiseausweis für Flüchtlinge (Artikel 28 GFK).
- Straffreiheit in Bezug auf die illegale Einreise bei unmittelbarer Einreise aus dem Fluchtland und sofortiger Meldung bei den Behörden (Artikel 31, Abs. 1 GFK).
- Ausweisungsschutz (Artikel 33 GFK)
- Schutz vor Zurückweisung in ein Land, in dem der Flüchtling Verfolgung fürchten muss (Non-Refoulement-Prinzip);
- Gleichbehandlung gegenüber anderen Ausländern (Artikel 7, Nr. 1 GFK).
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