Niels Clasen – 14. Mai 2020
Hier geht es um die Demonstration in Stuttgart am letzten Samstag „Wir für das Grundgesetz“ bzw. „Querdenken 711„, 9. Mai 2020, geschätzte 10 000 Teilnehmer/innen, speziell um die Rolle von Organisator Michael Ballweg.
Ich war selbst vor Ort. Ich fände es wichtig, wenn Sie sich dieses „Problemkreises“ in Ihren Redaktionen annähmen. Denn der angebliche Grundrechte-Schützer Ballweg verhält sich geradezu übergriffig gegen die Presse- und Medienfreiheit, nimmt es selbst mit dem wichtigen Grundrecht Pressefreiheit absolut nicht genau!
Auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart ließen Ballweg und Team ein „Manifest“(„Auf den Punkt gebracht “) verteilen: Man bestünde auf den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes. Der Text führt stichwortartig, nicht im ganzen Wortlaut, einige Artikel an, darunter auch Art. 5. Dieser wird mit den Worten zusammengefasst: „Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft“.
Und die Pressefreiheit?? Sie ist in Artikel 5 ausdrücklich auch geregelt – einschließlich des Verbots der Zensur. Ballweg lässt das weg! Kein Zufall! Ballweg und Team versuchen nämlich, Journalistinnen und Journalisten unter Kontrolle zu bekommen. Das geht natürlich auf einer Massenversammlung nicht ohne weiteres. Aber freie Ausübung der Presse- und Medienfreiheit ist leider nicht mehr selbstverständlich. Das zeigen Angriffe – inzwischen auch mit schwer Verletzten – auf Medien- und Pressevertreter in rechten Umfeld. In stuttgart Bad Cannstatt waren erkennbare Rechtsradikale, vierschrötige Typen in schwarzen T-Shirts (Aufschrift: Nationaler Widerstand) als Ordner zu sehen! Wollen die ewig nur spielen?
Aber ein weiterer Umstand muss auch beachtet werden: Wer als Journalist/in mit Ballweg sprechen will, muss eine Unterwerfungserklärung unterschreiben und Namen, genaue Adresse und Telefonnummer preisgeben. Sein Kernsatz (alles nachzulesen auf der Homepage von „Querdenken 711 Stuttgart“):
„Ich … [voller Name]… bin mir bewusst, dass ich als Journalist eine hohe Verantwortung habe, da ich die veröffentlichte Meinung „herstelle“ und somit die Basis für den gesellschaftlichen Diskurs und politische Entscheidungen bin. Ich verpflichte mich hiermit – wahrheitsgemäß, unparteiisch und vollständig zu berichten und – die Grundrechte gemäß Grundgesetz Artikel 5 zu wahren, insbesondere „Eine Zensur findet nicht statt.““
Bitte ausgefüllt mitbringen, unterschrieben! Neben der Demütigung ein offener Angriff auf die Meinungs- und die Pressefreiheit! Eine deftige, ideologische Begründung für aggressives Handeln von Rechts gegen Presse und Medien! Man muss sich dagegen verwahren!
Es ist krass unwahr, dass „ich die veröffentlichte Meinung „herstelle“ und somit die Basis für den gesellschaftlichen Diskurs und politische Entscheidungen bin“. Auch Merkel, Ballweg selbst, Behörden, Pressesprecherinnen und -sprecher, Unternehmensvorstände, Pastorinnen und Pastoren, Bischöfe und Kardinäle u.a.m. sind voll beteiligt. Journalismus leistet nur einen Teilbeitrag zur öffentlichen Meinung! Ballweg aber versucht, den Journalismus verantwortlich zu machen, wo zahllose andere, auch er selbst, agieren. Und er erwartet, dass Medienleute diese tendenziöse Fehldarstellung per Unterschrift anerkennen. Anerkennen, dass sie bei „Nichterfüllung“ zum Abschuss freigegeben sind, wo die Ballweg un seine Freunde unzufrieden sind.
Sodann die versuchte Festlegung der Medienleute per Unterschrift auf den Satz Artikel. 5 „Eine Zensur findet nicht statt“. Sie ist ein krasser Übergriff gegen die Pressefreiheit! Das Opfer der Zensur wir zum Täter gemacht! Dreist unterstellt man, dass Journalismus und Medien Zensur ausübten. Das darf nicht unwidersprochen bleiben!
Ballweg weiß, was er tut. Er hat versierte Juristen an seiner Seite, z. B. den „Widerstand-2020“-Mitgründer und Leipziger Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der in Karlsruhe durchsetzte, dass auch unter „SarsCov2“ Demos erlaubt sind (was ich ihm nicht vorwerfe).
Artikel 1(3) Grundgesetz: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung…“. Zu den „nachfolgenden Grundrechten“ gehört auch Artikel 5. Artikel 1(3) sagt, wen „Eine Zensur findet nicht statt.“ bindet: Staatsorgane! Journalisten ausdrücklich nicht. Art. 5 untersagt staatlichen Organen die Zensur, betrifft Presse und Medien nicht. Auch historisch ist das bedeutsam, waren doch in allen bürgerlichen Revolutionen die Forderung nach „Pressfreiheit“ und Abschaffung der staatlichen Zensur zentral!
Das will Ballweg hier ändern. Was er und Unterstützer/innen ebenfalls ungerührt damit bezwecken: Ließen sich Journalist/innen darauf ein, gingen sie ihrer Meinungsfreiheit verlustig. Ballweg will Journalist/innen kritiklos. Sie sollen verbreiten, was er verbreitet sehen will (…verpflichte mich … wahrheitsgemäß, unparteiisch und vollständig zu berichten… Siehe oben)
Dass versierte Journalisten wohl darüber lachen, sei dahingestellt! Ballwegs Formular aber ist, wo viele einen Mangel an politischen Aussagen Ballwegs beklagen, ein politisches Dokument, das das Denken Ballwegs und seiner politischen Freund/innen offenlegt, umso mehr, als Ballweg und Ralf Ludwig öffentlich darüber räsonieren, noch dieses Jahr Neuwahlen und in den Bundestag zu wollen. Ludwig bietet mit Widerstand 2020 dafür einen Organisationsansatz.
So sieht Ballwegs Verteidigung der Grundrechte aus – und das muss öffentlich werden. Er ist ein Verächter zentraler demokratischer Rechte. Bitte: Nicht den „smarten Jungs mit der Zauberflöte“ nachlaufen!
Niels Clasen, Stuttgart, 13 Mai 2020
Bild und Bildunterschrift wurde von der Redaktion hinzugefügt.
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