Wuppertal: Jobcenterwilkür in der Schule

Allein gelassener Schüler, Symbolbild. © Mikael Damkier / fotolia.com. Quelle YouTube (beschnitten)

Volkskorrespondentin KikiRebell – 20. November 2020

Kaum zu fassen, ich lese gerade von einem Schüler, der in Wuppertal vor den Augen seiner Mitschüler und seinem Lehrer von einer Jobcenter-Mitarbeiterin aus dem Unterricht zitiert wurde, weil diese sofort ein Einzelgespräch mit ihm führen wollte.

Das geschah schon im Oktober in Wuppertal. Von diesem unfassbaren Vorfall berichtet die Anwaltskanzlei „rightmart Rechtsanwälte“ aus Bremen. Die Kanzlei habe eine eMail von der Mutter des Jungen, eine ALG II-Empfängerin, erhalten, in der sie schildert, wie ihrem Sohn böse mitgespielt worden ist.

In der Mail heißt es u. a:

„(…) Er wurde gegen seinen Willen aus der Englischstunde zu einem Einzelgespräch mit einer Dame vom Jobcenter Wuppertal (eMail: poststelle(at)jobcenter.wuppertal.de-mail.de) gezwungen. Robin sagte mehrfach, dass er kein Einzelgespräch im Jobcenter führen wolle, aber die Dame vom Jobcenter sagte dann zu ihm, dass er es müsse, da seine Eltern ja Kunden seien und er verpflichtet ist, mitzumachen. Sonst gäbe es Sanktionen. (…)“

Sie berichtete weiter, dass die Jobcenter-Sachbearbeiterin ihren Sohn aufgefordert hat, nach dem Schulabschluss eine Ausbildung zu beginnen, obwohl er lieber das Abitur machen würde, um später studieren zu können. Außerdem sei dem Sohn gegen seinen Willen im Jobcenter seine E-Mail-Adresse abverlangt worden. Diese habe er dann nur mitgeteilt, weil ihm auch diesbezüglich mit Sanktionen gedroht worden sei. Die Mutter betonte weiter, dass so ein Vorgehen im Wuppertaler Jobcenter „gang und gäbe“ wäre.
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Die Anwaltskanzlei teilte mit: „Jeder Mensch, auch diejenigen, die von Sozialleistungen wie Hartz AlLG II abhängig sind, haben ein Recht auf Bildung. Dabei darf es keinen Unterschied geben, ob jemand finanziell bessergestellt ist oder nicht. So steht es auch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.“.
Zudem sind minderjährige Kinder im „Hartz IV Bezug“, die eine Schule besuchen, in keinem Fall dazu verpflichtet, für das Jobcenter den Unterricht zu versäumen, um einen sog. Meldetermin wahrzunehmen. Schon gar nicht darf das Jobcenter damit drohen, ansonsten Sanktionen gegen das Kind oder die Eltern auszuüben.
Demnach wird nicht nur das Grundrecht auf Bildung seitens der Behörde missachtet, sondern auch der Datenschutz. “Das Beschriebene verstößt ganz offensichtlich gegen Datenschutz-Regeln. Einerseits ist der Sohn vor den Augen seiner ganzen Schulklasse, die es eigentlich nichts angeht, ob seine Familie auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist, aus dem Unterricht geholt worden.”

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1 Kommentar

  1. Wie gesagt, meinem Sohn ging es damals ähnlich, aber ich habe nicht zugelassen, dass die ihn in die Finger kriegen. Sie wollten nicht, dass er in die Oberstufe geht. Haben uns unterstellt, er ginge nur in die Oberstufe, um weiter Geld abzugreifen. Es gab einige Termine, außerhalb der Schulzeit, darauf bestand ich, zu denen ich ihn immer begleitete. Ich werf mein Kind doch nicht den Geiern zum Fraß vor. Sie unterstellten ihm, ein schlechter Schüler zu sein. Glaubten nicht, dass er gute Zeugnisse vor weisen würde und wollten einige als Beweis. Die arbeiten mit permanenter Demütigung ihrer Adressaten. Macht euch nicht klein! Lasst euch nicht demütigen! Zeigt euch rebellisch und lasst euch nichts gefallen. Die können nur die unterdrücken, die sich unterdrücken lassen.

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