Starbucks: Distriktmanager stürmt Betriebsratsbüro

Raphael Kamps – 10. August 2020

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Starbucks betreibt Union Busting per Redistricting |
Demokratisch gewählte Betriebsratsmitglieder unter Beschuss

Starbucks wird die seit Juli geltende Mehrwertsteuersenkung nicht an die Kund*innen weitergeben, berichtete jüngst der Tagesspiegel.1 Stattdessen nutzt man die Steuererleichterungen offensichtlich für die Finanzierung von Union Busting gegen die letzten aktiven und gewerkschaftsnahen Betriebsratsgremien im Unternehmen.

Die Kaffeehauskette wird in Deutschland zum überwiegenden Teil durch den Konzern AmRest betrieben. Dem Franchisenehmer gehören weltweit 1650 Betriebe der Systemgastronomie, unter anderem in China, Deutschland, Frankreich, Spanien und den USA. Beschäftigte berichten gegenüber der aktion ./. arbeitsunrecht, dass sich mit der Übernahme ihrer Filialen die Arbeitsbedingungen drastisch verschlechtert haben. Widerstand geht gerade noch von zwei Berliner Betriebsratsgremien aus. Sie müssen sich unter anderem gegen absurde Distrikteinteilungen wehren.

Union Busting durch Redistricting

Betriebsräte werden bei AmRest nicht für die einzelnen Filialen, sondern für sogenannte Distrikte gewählt. Die Gremien fallen dadurch im Einzelnen größer aus. Und da sich wohl kaum in jeder Einzelfiliale Initiativen für Betriebsratsgründungen finden würden, werden möglicherweise auch mehr Beschäftigte vertreten.

Zugleich sind die Gremien allerdings den willkürlichen Einteilungen der Unternehmerseite ausgeliefert, was die Grenzen und den Umfang der einzelnen Distrikte anbelangt. Hier offenbart es sich als Problem, dass es im Betriebsverfassungsgesetz keine Legaldefinition gibt, was eigentlich ein Betrieb ist.2 Man sollte denken, dass sich der Betriebsbegriff nach den konkreten Produktionsmitteln ausrichtet, also danach, wo die Menschen tatsächlich arbeiten. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht lange Zeit so gesehen.

Heute stellt die Rechtssprechung bei der Bestimmung des Betriebs aber fast vollständig auf eine einheitliche Leitungsstruktur ab. Wie die aussieht, fällt in den Entscheidungsbereich der Arbeitgeber. AmRest kann also relativ ungehindert neue Distrikte gründen, Grenzen und Filialen verschieben, um so die Arbeit der demokratisch gewählten Mitarbeiter*innenvertretungen zu behindern.

Auch wenn es in dieser Lage juristisch aktuell wenig aussichtsreich ist, sollte man die Fälle von sogenanntem Redistricting vor Gericht verhandeln: Um Zeit zu gewinnen bis die Maßnahmen umgesetzt werden, um eine Öffentlichkeit für das Problem aktivieren, die Motivation zu durchleuchten und die Maßnahme ggf. zumindest mit Kosten für den Arbeitgeber zu verbinden.

Dass das im Fall von AmRest nicht passiert, liegt daran, dass die notwendigen Mehrheiten für einen Beschluss im Gesamtbetriebsrat nicht zustande kommen. Die gewählten Betriebsräte vertreten in der Mehrheit offensichtlich nicht (mehr) die Interessen der Beschäftigten, sondern machen gemeinsame Sache mit Starbucks.

AmRest Berlin: Taschenspielertrick durch neue Filialzuteilungen


Aktuell gibt es fünf Berliner Distrikte mit vier Betriebsräten. Ende 2019 hat die Geschäftsleitung mit Unterstützung des Gesamtbetriebsrats zwei Filialen des Berliner Distrikts zwei dem Berliner Distrikt eins zugeschlagen. Genau die beiden Filialen, bei denen sämtliche Mitglieder des siebenköpfigen Betriebsrats offiziell beschäftigt waren. Die Geschäftsleitung stellt sich auf den Standpunkt, dass der Betriebsrat für den Distrikt zwei damit aufgelöst sei. Indem die Beschäftigten nun in einem anderen Distrikt beschäftigt sind, in dem bereits ein Betriebsrat existiert, wären sie automatisch ihres Amtes enthoben.

Kreidaktion am Brandenburger-Tor. Bild: arbeitsunrecht in deutschland

Eine einstweilige Verfügung gegen die Versetzung der Mandatsträger*innen wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen. Der halbjährige Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder lief am 18. Mai aus.

In den Morgenstunden des 19. Mai stürmten Distriktmanager Nico Rosenkranz und Regionalleiterin Simone Jaksch daraufhin in das Betriebsratsbüro des Berliner Starbucks Distrikt zwei. Unter Androhung sofortiger fristloser Kündigungen forderten sie die Anwesenden zur Übergabe ihrer Büroschlüssel auf. Computer, Protokolle und Beschlüsse mit vertraulichen Informationen wurden entwendet. Weil Nadine K., die stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrat, sich weigerte, das Büro zu verlassen, hat man sie mittlerweile gekündigt. Der Vorwurf lautet: „versuchte Nötigung“ und „Aktenvernichtung“.

Zwölf Kündigungsversuche gegen Betriebsratsvorsitzenden

Auch Michael G., Betriebsratsvorsitzender von Distrikt zwei, wird schon seit Jahren wegen seiner Arbeit von der Geschäftsleitung drangsaliert. Mittlerweile sind zwölf Kündigungen gegen ihn ausgesprochen worden. Größtenteils wegen kritischer Äußerungen gegen AmRest und seine Führungskräfte, die sich nicht entblöden, Kündigungsanträge wegen „unentschuldigtem Fernbleiben zur Streikteilnahme“, „ehrverletzender Facebook-Postings“3 oder „Provokation des Arbeitgebers durch Siezen“ beim Berliner Arbeitsgericht einzureichen.

Bislang waren diese Anträge aufgrund eines mit dem Betriebsratsamt einhergehenden besonderen Kündigungsschutz juristisch wenig aussichtsreich. Doch mit der Versetzung der ehemaligen Mitglieder des zugehörigen Betriebsrats ist dieser Kündigungsschutz mittlerweile weggefallen. Fristlose Kündigungen sind nun vorläufig wirksam und müssen von den Betroffenen vor Gericht angefochten werden. Hinzu kommt, dass das Arbeitsamt in der Regel eine Sperrzeitprüfung verhängt, da verhaltensbedingte Kündigungen pauschal als selbstverschuldet gewertet werden.

Bundesweites Hausverbot

Noch bevor die Wirksamkeit der Kündigungen abschließend durch die Gerichte geprüft wurde, hat die Münchner Human Ressources Abteilung unserem Mitstreiter Michael G. nun zudem ein deutschlandweites Hausverbot für Starbucks ausgesprochen.

Nachdem er das Schreiben über seinen Facebook Account geteilt hat, erreichte ihn die Tage eine Unterlassungsforderung. Die Unterzeichnerin des Hausverbots sieht sich durch die Veröffentlichung ihres Namens und dem Facebook-Kommentar: „die sind einfach nur dumm“ in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Schreiben ihres Anwalts Björn Gottschalkson soll Michael G. nun 557,03 EUR kosten.

Besonders pikant: die Anwaltskanzlei Gottschalkson Wetzel aus Potsdam, die die Unterlassungsforderung betreibt, ist als Rechtsvertretung für den Gesamtbetriebsrat ins Unternehmen gekommen. Die Seiten zu wechseln, scheint bei AmRest Tradition zu haben.

1 www.tagesspiegel.de/wirtschaft/…

2 Der Entwurf zum Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah noch eine Legaldefinition vor, die sich wesentlich an einer räumlichen Einheit orientierte. Der Passus hat es aber nicht durch den Bundesrat geschafft. (Bonanni, Andrea (2003): Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen, Köln, S.18ff.)

3 Wir berichteten bereits, dass Michael Gläser u.a. ein Kommentar vorgeworfen wird, den er von seinem privaten Facebook Account unter einem Artikel der aktion ./. arbeitsunrecht abgesetzt hat. Er merkte darin an, dass es auch zu den Arbeitsbedingungen bei Starbucks einiges zu berichten gäbe; dass aber jemand sauer wird, wenn er sich äußern sollte. Der Prokurist und Syndikusanwalt des Konzerns Alexander Sauer fühlte sich angesprochen und konstruierte daraus einen Kündigungsgrund.

Erstveröffentlichung am 21. Juli 2020 auf »arbeitsunrecht in deutschland«. Veröffentlichung mit freundlicher genehmigung des Herausgebers. Bilder und Bilduntertexte wurden von der Redaktion Roter Morgen hinzugefügt.

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Dabei muss es sich nicht grundsätzlich um die Meinung der Redaktion handeln.




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