Spargel-Ritter: Bundestagsabgeordneter stellt Strafanzeige gegen Insolvenzverwalter

Reimt sich gut ☭

Redaktion – 26. Mai 2020

Nach den gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Behandlung von Saisonarbeiterauf dem in Insolvenz befindlichen Landwirtschaftsbetrieb „Spargel-Ritter“ in Bornheim bei Bonn (wir berichteten am 23. Mai darüber), wurde vom örtlichen Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Neu (PdL.) bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter gestellt.

Die letzten Erntehelfer haben am Montagnachmittag die Container bei Spargel Ritter in Bornheim verlassen. Einige von ihnen kehren nach Rumänien zurück, andere haben neue Arbeitgeber gefunden.

Am Montagnachmittag haben die letzten Erntehelfer die Unterkunft in Bornheim verlassen. Foto: Axel Vogel. Quelle YouTube

Bezüglich der Klage erklärte Alexander Neu:

Dr. Alexander S. Neu, MdB. Bild: PdL

„Ich habe Anzeige wegen des Verdachts des Betruges, der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und der vorsätzlichen oder fahrlässigen Köperverletzung erstattet. Die Arbeiter aus Osteuropa wurden nach unserer Kenntnis gezielt getäuscht. Sie wurden angeworben, ohne dass sie über die laufende Insolvenz informiert wurden, so dass sie das Risiko der Arbeitsverträge nicht einschätzen konnten. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Kosten für die Anreise nach Deutschland selbst übernehmen mussten. Diese Kosten hätten sie nicht auf sich genommen, wenn sie gewusst hätten, worauf sie sich einlassen. Erst durch den Druck von Protesten der Arbeiter wurde Lohn ausgezahlt. Wie Arbeiter berichtet haben, war der Lohn weder vollständig, noch durften sie die Formulare fotografieren und juristisch überprüfen lassen, die sie dabei unterschreiben sollten. Hier steht der begründete Verdacht im Raum, dass es sich um einen Betrugsversuche handelt.“

Neu hat mit der Erstattung der Anzeige die renommierte Arbeitsrechtskanzlei Decruppe in Köln beauftragt. Decruppe führt in der Anzeige u.a. aus: „Da es sich um gewerbsmäßiges, massenhaftes und auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Vorgehen des Insolvenzverwalters handelt und hunderte von Saisonarbeitern hierdurch in wirtschaftliche Not gebracht wurden, dürfte ein besonders schwerer Fall des Betruges gemäß Absatz 3 des § 263 StGB gegeben sein.“ Wegen möglicher Straftaten der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen solle der Zoll und die Sozialversicherungsträger in die Ermittlungen einbezogen werden. Die Anzeige betont, dass gegenüber den Erntehelfern ssystematisch intransparent und einschüchternd vorgegangen worden sei. Wörtlich: „Wie die Saisonarbeiter ihre Behandlung durch den Insolvenzverwalter bewerteten, ist aus ihren Rufen auf den erwähnten Demonstrationen – „Mafia! Mafia!“ – zu erkennen. – In jedem Fall haben wir es mit für einen Sozial- und Rechtsstaat unwürdigen Vorgängen zu tun, die eine generalpräventive Ahndung erfordern,“ schreibt Fachanwalt Decruppe.

ROTER MORGEN Wünscht dem Genossen Alexander viel Erfolg mit der Klage und hofft das die betrogenen Saisonarbeiter dadurch die ausstehenden Lähne erhalten. Wir bleiben am Ball und werden weiter nerichten.

Geld her! Bornheimer Spargelstreik: Rumänische Erntehelfer wehren sich

..

.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*