Redaktion – 15. September 2021
„Hängt die Grünen“! Mit diesem Mordaufruf wirbt die rechtsextreme Partei Der III. Weg in Sachsen und Bayern um Stimmen für die Bundestagswahl. Die sächsische Justiz hält das nicht für „strafrechtlich relevant“. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat gestern entschieden das die Plakate hängen bleiben dürfen. Die Stadt Zwickau wehrt sich gegen die Hassparolen.
Was die sächsische Staatsanwaltschaft nicht veranlassen wollte, haben unbekannte Genossen/-innen inzwischen in Eigeninitiative erledigt: Zumindest vor dem Wahlkreisbüro der Grünen in Zwickau, ist das Plakate mit dem Aufruf „Hängt die Grünen!“ verschwunden – und das ist auch richtig so!
Die Partei, ging aus der im Jahr 2014 vom bayerischen Innenministerium, nach langem Zögern, verbotenen Kameradschaft „Freies Netz Süd“ hervor und stellt sich in Sachsen und Bayern erstmals mit einer Landesliste zur Bundestagswahl. „Der III. Weg“ hat bisher nahezu bundesweit Stützpunkte aufgebaut, wobei er aber schwerpunktmäßig in Süd- und Ostdeutschland nennenswerte Aktivitäten entfalten konnte. Die faschistische Truppe organisiert alljährlich zum 1. Mai einen sog. „Arbeiterkampftag“ und führt an diesem Demonstrationen in verschiedenen Städten durch, so vor allem im sächsischen Plauen. Dort unterhält diese faschistische Brut sogar ein „Bürgerbüro“ und ist mit einem Sitz im Stadtrat und im Kreisrat des Voigtlandes vertreten (1,7% der Stimmen). Sie setzen bei ihren Demos auf Einschüchterung und marschieren ganz im NS-Stil der Weimarer-Zeit und des „Dritten Reichs“ auf: Fackelmärsche, uniformähnliche Einheitskluft, Trommeln und „germanischem Heldenkult“.
.
Sehr unterschiedliche Bewertungen
In München entfernte die Polizei Plakate mit dem Mordaufruf der Nazis und ließ sich das Vorgehen im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft bestätigen. Laut Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ sah man dort den öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten gestört. Anders bewertet die Staatsanwaltschaft Zwickau die Plakate, sie sieht in dem Mordaufruf keinen strafrechtlich relevanten Inhalt. Dazu müsse zu einer konkreten Straftat aufgerufen werden, erläutert die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Ines Leonhardt („Die Tat müsste unter anderem nach Zeit, Ort und Opfer bestimmt sein“, Anm. de Redaktion).
Die Stadt Zwickau will den plakatierten Mordaufruf auf ihren Straßen nicht dulden. Die Partei solle die Plakate binnen drei Tagen abnehmen, teilte die Stadtverwaltung mit. Geschehe das nicht, werde die Stadt die Plakate selbst entfernen. Aus Sicht der Stadt verstoßen die Plakate gegen die öffentliche Ordnung und Menschenwürde.
.
Aktiv werden
Ob das eine Gericht es so sieht oder das andere anders, sollte für uns völlig Wurscht sein! Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Deshalb hat Werbung für diese Verbrecher in der Öffentlichkeit nichts zu suchen! Wo die Behörden nicht einschreiten müssen, die Bürger/innen das Handeln in die eigenen Hände nehmen. Dabei können wir mit Einfallsreichtum, Kreativität und Gimmicks(1), wie wir es von der kämpfenden Jugend kennen, viel bewirken.
.
(1) Englisch für etwas möglichst Ungewöhnliches, Auffallendes, was die Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Sachverhalt lenkt. Ein gutes Beispiel dafür ist das symbolische Waschen der US-Flagge, 1970 vor dem US-Konsulat in Santiago de Chile, durch Dean Reed, der dadurch auf die aggressive Politik der USA und den verbrecherischen Vietnamkrieg hinwies.
.
Lest dazu auch:
.
.
Antworten