Antifaschist Jo soll isoliert werden!

Redaktion – 26. September 2020

Wir dokumentieren eine Stellungnahme der Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“

Schikanen und fragwürdige Ermittlungen im Verfahren gegen Antifaschisten/-innen aus Baden-Württemberg

Seit dem 2. Juli sitzt der Antifaschist Jo in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Ihm wird neben acht anderen vorgeworfen, bei einer Auseinandersetzung am Rande der Stuttgarter Corona-Demonstrationen Faschisten angegriffen und drei von ihnen schwerer verletzt zu haben. Das Verfahren ist geprägt von Schikanen gegenüber den beschuldigten Antifaschisen/-innen. Immer wieder wird die Post von Jo aufgehalten oder über 4 Wochen hinausgezögert. Auf die Spitze getrieben wurden diese nun von der Staatsanwaltschaft. Diese verbot den Besuch von politischen Freunden bei Jo mit der Begründung, dass „die Wahrnehmung von Außenkontakt wird dem Beschuldigten durch zahlreiche Besuche seiner Familie ermöglicht. Personen außerhalb des Familienkreises wird derzeit keine Besuchserlaubnis erteilt.“

Zwar stimmt es, dass Jo Besuche seiner Familie erhalten kann, doch das Verbot von Besuchen darüber hinaus stellt dennoch den Versuch dar, Jo sozial und politisch zu isolieren. Das ist eine Form der Isolation Jo‘s in U-Haft, die in dieser Form in den letzten Jahrzehnten gegen Linke unbekannt war und zuvor einzig in „Terror“-Verfahren nach Paragraph §§129 a/b zur Anwendung kam. Diese politische und soziale Isolation von Jo soll ihn in Untersuchungshaft weiter schwächen und seine Identität in Haft brechen, in dem der Austausch und die Diskussion verhindert und Jo so aus kollektiven, politischen Prozessen herausgehalten werden soll.

Bereits zuvor hat sich der politische Verfolgungswille der zuständigen Ermittlungsgruppe „Wasen“ und der Stuttgarter Staatsanwaltschaft deutlich gezeigt. Die Hausdurchsuchung und Eröffnung eines Verfahrens gegen einen Tübinger Antifaschisten beruhen auf der vermeintlichen Wiedererkennung einer Jacke, die ihm zugeordnet wird. Nicht nur handelt es sich um eine gewöhnliche Jacke, ein frei erhältliches Markenmodell.

Der betroffene Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt nachweislich gar nicht in Stuttgart. Das hätte sogar der Polizei klar sein müssen, da gerade sie ihn bei den Gegenprotesten gegen eine zeitgleich stattfindende Fad-Kundgebung in Sindelfingen abgefilmt hatte. Als Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt Notwendig“ ist für uns klar, dass wir diesen Schikanen entgegentreten und weiterhin Solidarität für die Betroffenen und insbesondere Jo organisieren werden.

Antifaschismus bleibt notwendig! Freiheit für Jo!

 

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Amerkung der Redaktion:

Wir solidarisieren uns mit allen Genossen die von der herschenden Klasse, ihren Parlamenten und der bürgerlichen Justiz auf Grund ihres Einsatzes für ein bessere Gesellschaftsordnung verfolgt werden. Auch dann wenn wir z. B. wie in diesem Fall den Weg des individuellen Terros ablehnen und kritisieren.
Lest dazu bitte:

Zur Frage der revolutionären Gewalt

Ein Brief aus dem Knast

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